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Anja Weisgerber
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Frage von Karlheinz W. •

Frage an Anja Weisgerber von Karlheinz W.

Sehr geehrte Frau Weisgerber,

unlängst wurde eine Petition "Fracking verbieten" eingereicht 185000 Bürger haben diese Petition gezeichnet unter anderem auch ich, und sie wurden befragt wie sie als Abgeordnete zum Thema Fracking stehen, sie haben leider nicht an der Befragung teilgenommen, 222 Abgeordnete haben dies bereits getan, als CSU Parteimitglied interessiert mich ihre Meinung und die Stellung der Partei zu diesem Thema.

Bitte um Info.

mfg Weinbeer Karlheinz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weinbeer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking. In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auch auf den von abgeordnetenwatch.de initiierten Positions-Check.
Das Thema Fracking ist äußerst komplex und bedarf einer differenzierten Betrachtung. Daher erschien es mir persönlich nicht sachgerecht, die Frage „Sind Sie für ein vollständiges Verbot oder gegen ein vollständiges Verbot von Fracking?“, lediglich mit ‚dafür‘, ‚dagegen‘, ‚enthalten‘ zu beantworten. Ich hatte daher meine Position in einer E-Mail an abgeordnetenwatch.de übermittelt. Sehr gerne teile ich Ihnen auf diesem Weg meine Position zum Thema Fracking mit.

Es ist mir ein großes Anliegen, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Dennoch ist es mir wichtig hervorzuheben, dass es sich – entgegen der Diskussion in der Öffentlichkeit – eben nicht um ein Ermöglichungsgesetz handelt, sondern vielmehr soll Fracking mit den Gesetzesentwürfen weitgehend eingeschränkt werden.
Es handelt sich um das strengste Regelwerk, das es je gegeben hat. Mit den vorliegenden Entwürfen verbieten wir vieles, was bislang nicht rechtssicher verboten werden konnte. Derzeit sind sowohl das konventionelle Fracking, also das Niedrigvolumenfracking in Sandstein, als auch das unkonventionelle, Hochdruckvolumenfracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein in Deutschland grundsätzlich zulässig. Seit den 1960er Jahren wurde in Deutschland über 300 Mal konventionell gefrackt. Deutschlandweit sind rund 12 Prozent des genutzten Gases heimisch. Dieses Gas kommt vor allem aus Niedersachsen, wo bislang am häufigsten gefrackt wurde. Was jedoch Bayern angeht, so gibt es laut Aussagen der zuständigen bayerischen Staatsministerien keine Schiefergasvorkommen und aufgrund der geologischen Gegebenheiten kommt in Bayern weder unkonventionelles noch konventionelles Fracking für die Öl- und Gasgewinnung in Betracht.

Bislang ist konventionelles Fracking demnach erlaubt. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gibt es kaum. Es ist auch bislang keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Genehmigung von Frackingbohrungen erforderlich.

Es geht also in der aktuellen Diskussion nicht darum, Fracking zu ermöglichen. Im Gegenteil – die Gesetzesentwürfe enthalten deutliche Verschärfungen des Rechtsrahmens:

- Das vorliegende Regelungspaket schließt Fracking jeglicher Art, also auch das konventionelle, in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten komplett aus. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete genauso wie Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, weitere Gebiete zu benennen, in denen Fracking generell verboten ist, etwa zum Schutz der Mineralwasser- oder Getränkeherstellung. Bislang konnten wir im parlamentarischen Verfahren durchsetzen, dass auch die Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden.

- Auch außerhalb dieser umfassenden Verbotskulisse soll unkonventionelles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein unzulässig sein. Da sich ein so weitgehendes Verbot nur rechtfertigen lässt, wenn unkonventionelles Fracking tatsächlich nicht sicher zu beherrschen ist, die Meinungen hierüber aber weit auseinandergehen, lässt der Gesetzentwurf einzelne Probebohrungen zu – wissenschaftlich begleitet und unter Wahrung strengster Umweltanforderungen. Selbst wenn die unabhängige Expertenkommission zu der Erkenntnis kommt, dass das Fracking in der jeweiligen Gesteinsformation unbedenklich ist, haben die Bundesländer die Letztentscheidung darüber, ob unkonventionelles Fracking erlaubt wird oder nicht.

- Ferner sieht der Entwurf eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle mit dem Fracking im Zusammenhang stehenden Bohrungen vor, gleich ob konventionell oder unkonventionell. Gleiches soll in Zukunft auch für den Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser gelten.

Zudem konnten die Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren weiter verschärft werden:

- Die bisherige Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- und zur Erdölförderung wurde aufgehoben. Es sollen hier die gleichen strengen Anforderungen gelten.

- Die wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen wurden auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwendige Anzahl beschränkt.

- Zudem wurde die im Gesetzesentwurf enthaltene 3000-Meter-Grenze für unkonventionelles Fracking gestrichen. Damit wird das Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.

Die vorliegenden Entwürfe und die im parlamentarischen Verfahren verhandelten weiteren Verschärfungen schränken jegliche Form des Frackings weitgehend ein. Meine Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und ich werden das laufende parlamentarische Verfahren trotzdem nutzen, um die vorliegenden Entwürfe genau zu prüfen und zu hinterfragen. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung des Erprobungsverfahrens. Klar ist, eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertüre wird es mit uns nicht geben.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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