Frage an Anja Weisgerber von renate s. bezüglich Familie
Hallo,ich lebe zusammen mit meinen Partner und wir haben ein 2 jährigen Sohn.
Bin das 3 Jahr zuhause und bekomme keine staatliche Hilfe.
Mein Partner muß für mich aufkommen ,obwohl wir nicht verheiratet sind,er muß Unterhalt für 2 Kinder bezahlen und verdient zwischen 1900-2000 Euro.
Wieso bekommen die unverheirateten keine bessere steuerklasse ,wie verheiratete bis der andere Partner wieder arbeiten geht???
Das Gesetz ´sieht uns wie Verheirstet,wenn es darum geht wer für mich aufkommen muß,aber der staat gibt uns nichts..
Es ist nicht Recht.Wir wollen jetzt auch nicht heiraten deswegen und meine Beziehung nicht gefährden,durch eine wohnliche trennung,nur dass ich Unterstützung vom staat bekomme.Habe das 2 Jahr vom ersparten gelebt ,aber ist aufgebraucht und muß meine Partner und familie belasten..Das ist eine Einbahnstraße::die unverheirateten sollten eine bessere steuerklasse bekommen,solange der andere Partner nicht arbeitet.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort
renate
Sehr geehrte Frau Stanek,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Sehr gerne nehme ich darauf Bezug. Ihre Schilderung bestätigt eine Entwicklung in Deutschland, nämlich die, dass sich die Lebensformen in unserem Land verändern. In diesem Zusammenhang steht auch die Frage nach der Übernahme von Verantwortung in Ehen und in Nichtehen.
Es gibt jedoch - neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft - nur eine Form von Lebensgemeinschaft, in der Verantwortung nicht nur freiwillig übernommen wird, sondern in der es eine gesetzliche Verpflichtung mit allen daraus erwachsenden Folgewirkungen gibt: Die Ehe. Diese wird zu Recht durch das Grundgesetz besonders geschützt. Die Ehe ist mit besonderen Rechten und Pflichten versehen. Das von Ihnen angesprochene Ehegattensplitting gehört zu diesen Rechten. Als CSU-Politikerin und verheiratete Mutter von zwei Kindern bekenne ich mich, wie meine gesamte Fraktion, daher ausdrücklich zum Schutz der Ehe und zu der Stärkung verbindlicher Verantwortung dieser Lebensform.
Das Ehegattensplitting kommt zur Anwendung, wenn die Eheleute bei der Einkommenssteuer eine sogenannte Zusammenveranlagung wählen. Das ist in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht möglich. Wenn Sie jedoch, wie Sie schreiben, keine öffentliche Mittel für Ihren Lebensbedarf erhalten und Ihr Partner für Sie aufkommt, kann Ihr Partner diese Aufwendungen zum Teil einkommenssteuerrechtlich geltend machen. Bei weiteren Familienleistungen macht es dagegen keinen Unterschied, ob man in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt. Dies gilt für das Kindergeld, die steuerlichen Freibeträge für Kinder oder auch die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.
Sehr geehrte Frau Stanek, ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber