Frage an Anja Weisgerber von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Nach dem das E-Zigaretten-Massaker auf EU-Ebene jetzt weitgehend in Stein gemeißelt ist (Mein Kommentar hierzu: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=106&id=561#comments #1 ) und das Durchwinken im Rat wohl nur noch Formsache ist, kommt als nächstes die Umsetzung in deutsches Recht.
Herzlichen Dank für Ihr offenes Ohr im EU-Parlament. Schade, dass sich die Vernunft dort nicht durhcsetzen konnte. Ich hoffe, wir können auch im Bundestag auf Sie zählen.
Mit dem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene kenne ich mich mittlerweile einigermassen aus. Im Moment versuche ich die Informationen zu sammeln, die ich brauche, um die Umsetzung möglichst in allen Details verfolgen zu können.
Wie sieht der normale Ablauf so einer Umsetzung aus?
Wo finde ich die Informationen, welche Ausschüsse und Ministerien dafür zutändig/beteiligt sind?
Gibt es noch andere interessante Quellen als http://www.bundestag.de/index.jsp ?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Die Federführung im europäischen Gesetzgebungsverfahren hatte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BmELV) inne. Zwar wurde nach den Bundestagswahlen durch die neue Regierungsbildung der Ressortzuschnitt des Ministeriums geändert, das fortan nur noch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BmEL) heißt, dennoch wird auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie federführend vom BmEL betreut.
Neben dem BmEL sind auch andere Ministerien thematisch betroffen. Diese Ministerien, vornehmlich das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, sind durch die sogenannte Ressortabstimmung am Gesetzgebungsprozess - sowohl auf eurpäischer Ebene als auch bei der Umsetzung in nationales Recht - beteiligt. Im Bundestag finden die Beratungen analog dazu in den jeweiligen Fachausschüssen statt.
Sobald das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene formal abgeschlossen ist, wird es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sie ist ab diesem Zeitpunkt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 20 Tage Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für einzelne Bestimmungen gibt es Übergangsfristen, im Falle der E-Zigarette beispielsweise haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre ab Inkrafttreten der Richtlinie Zeit zur Umsetzung.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber