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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Ute B. •

Frage an Anja Weisgerber von Ute B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Weisgerber,

ich habe eine Frage bezüglich des Nichtraucherschutzes.

Ich habe vor einem Jahr mit dem Rauchen aufgehört und für mich das dampfen der E Zigarette entdeckt ( ist eigentlich der vollkommen verkehrte Ausdruck ) .

Ich bin vor zwei Jahren an Brustkrebs erkrankt und konnte trotz der Gefahr nicht von der Sucht lassen. Endlich fand ich eine Alternative und mir geht es hervorragend. Meine Ärzte bestätigen mir, das ich Werte habe wie ein Nichtraucher. Nun wird aber E dampfen mit Rauchen gleichgestellt und ich werde wieder gezwungen in Raucherbereiche zu gehen.

Es gib inzwischen sehr viele Untersuchungen, das Dampfen keinen in meinem Umfeld schadet, genauso wenig wie mir. Auch wenn darüber in der Presse fast nichts zu lesen ist. Leider. Ich behaupte nicht das Dampfen gesund ist, aber im Gegensatz zur Zigarette nehme ich Nikotin zu mir , aber sonst keine von den 300 Krebserregenden Stoffen einer Zigarette. Nikotin ist ein Suchtmittel, das ist mir sehr wohl bewußt, aber ich trinke ja auch Kaffee und trinke hin und wieder ein Glas Wein. Wie sie wahrscheinlich auch.

Nicht das ich Missverstanden werde, ich möchte nicht in Speiselokalen dampfen. Habe dort vorher auch nicht geraucht, aber es kann nicht sein , das ich in Raucherecken geschickt werde. Außerdem kann ich Zigaretten an jeder Ecke kaufen, aber der Liquidverkauf wird eingeschränkt. Der neuste Endwurf der Eu sieht vor nur noch kleine Portionen mit minimal Nikotin zu erlauben. Durch dieses Gesetz werden ganz viele Raucher niemals das umsteigen schaffen und bleiben weiterhin bei Zigaretten. Wie ich aus eigener Erfahrung weiß, ist das aufhören wirklich nicht leicht. Ich habe vorher alles probiert, doch weder Nikotinkaugummi, Nikotinpflaster und Entwöhnungsprogramm haben etwas gebracht. Ich hatte während meiner Krankheit leider nicht mehr so viel Kraft übrig um auch noch mit Entzugserscheinungen fertig zu werden.

Ich hätte also gern eine Erklärung für diese Regelung.

Danke
Baier

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Baier,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Ende Dezember hat die EU-Kommission den von Ihnen erwähnten Vorschlag über die Richtlinie über "die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen" vorgestellt.

Die EU-Kommission möchte die derzeit geltende Tabakrichtlinie überarbeiten, da es seit Inkrafttreten dieser Richtlinie 2001 entscheidende Veränderungen auf dem Markt gegeben hat. So gibt es heute beispielsweise eine Reihe neuer Produkte, wie etwa die elektronische Zigarette, die es um die Jahrtausendwende noch nicht gab.

Es ist richtig, dass elektronische Zigaretten nach Vorstellung der EU-Kommission fortan unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen sollen und es Schwellenwerte für den Nikotingehalt geben soll. Nikotinhaltige Erzeugnisse mit einer Nikotinkonzentration unter 4 mg/ml dürfen demnach als Verbraucherprodukte vermarktet werden. Liegt die Konzentration darüber, so bedarf es einer Zulassung als Arzneimittel.

Sehr geehrte Frau Baier, der Gesetzgebungsprozess steht noch ganz am Anfang. Das Europäische Parlament wird sich erstmals am 25. Februar im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem Thema befassen. Seien Sie versichert, dass meine Kollegen und ich den Komissionsvorschlag zu diesem sensiblen Thema nach eingehender Beratung abwägen werden.

Wichtig zu erwähnen ist auch, dass der Vorschlag das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht betrifft. Die Entscheidung, ob rauchfreie Räume in öffentlichen Plätzen, wie beispielsweise Gaststätten eingeführt werden, unterliegt den Mitgliedstaaten.

Ich hoffe, dass Ihnen die Informationen weitergeholfen haben und wünsche Ihnen für Ihre Gesundheit alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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