Frage von Joachim L. • 28.04.2023
Ihre Antwort stellt mich nicht zufrieden. Die bisher festgestellten Überzahlungen betreffen Zahlungen an Alleinerziehende und stammen aus den Jahren 2004 bis 2017...
Sehr geehrte Frau Stahmann, Ihre Antwort weicht einer klaren Aussage aus. Bitte lesen Sie noch einmal die Frage.
Ich entnehme Ihrer Antwort jedoch, dass auch Sie eine Rückforderung (wenn sie zeitlich noch möglich wäre) nicht gewollt hätten? Bitte präzisieren Sie.
Antwort von Anja Stahmann Bündnis 90/Die Grünen • 10.05.2023
Sehr geehrter Herr L.
Ihre Frage habe ich wohl verstanden, mit der Antwort habe ich mich vielleicht etwas knapp ausgedrückt und konnte mich nicht verständlich machen.
Die Forderung ist verjährt, damit hat meine politische Haltung zu dieser Frage keinen Einfluss mehr auf das weitere Handeln der Verwaltung. Ich finde es auch richtig, dass Forderungen irgendwann verfristen. Irgendwo muss ja ein Strich gezogen werden.