Frage an Anja Stahmann von Harald J. bezüglich Senioren
Bremen hat mit Beginn dieses Jahres die Grundwerwerbssteuer um 1% erhöht.
Wären Sie bereit, im Interesse von Familien diese Gesetzesänderung so zu modifizieren, dass die Erhöhung für Selbstnutzer des erworbenen Haus- oder Wohnungseigentums (ohne entsprechendes Zweiteigentum) rückgängig gemacht bzw. diese Steuer sogar gesenkt wird?
Sehr geehrter Herr Jentzsch,
leider sehe ich keine Realisierungschance für Ihren durchaus verständlichen Wunsch Familien zu entlasten, die Wohneigentum erwerben und nutzen.
Zur Haushaltskonsolidierung und zur Umsetzung der Schuldenbremse wird Bremen, jetzt und in Zukunft, seine Einnahmen erhöhen und seine Ausgaben überprüfen und konsequent senken müssen.
Die Bremische Bürgerschaft hat im vergangenen Jahr mehrheitlich beschlossen, die Grunderwerbsteuer um einen Prozentpunkt anzuheben. Diese Erhöhung steigert die Einnahmen Bremens schätzungsweise um elf Millionen Euro.
Die Grunderwerbsteuer wird von den Ländern erhoben, denen auch dieses Steueraufkommen als Einnahme zusteht. Seit der Förderalismusreform im Herbst 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe des Steuersatzes selbst bestimmen. Davon haben bisher acht Bundesländer Gebrauch gemacht, um ihre Einnahmesituation zu verbessern. Neben Bremen und Niedersachsen erheben auch Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt einen Steuersatz von 4,5 Prozent. Brandenburg und Schleswig-Holstein erheben sogar je fünf Prozent Grunderwerbsteuer, das Saarland seit dem 1. Januar dieses Jahres vier Prozent. Auch in Baden-Württemberg ist eine Erhöhung geplant.
Das ist sicher nicht erfreulich für Familien, die auf ein eigenes Haus als gute Altersvorsorge sparen und nun tiefer in die Tasche greifen müssen. Aber auch der Staat muss auf seinen finanziellen Handlungsspielraum achten, um auch in Zukunft gute Bildungs- und Betreuungsangebote, Verkehrsinfrastruktur und öffentliche Einrichtungen etc. finanzieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Stahmann