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Anja Stahmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ralph S. •

Frage an Anja Stahmann von Ralph S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Stahlmann,

für mich als Bremer ist das größte Problem der hochkriminelle Ausländer-Clan Miri. Von den 2600 Bremer Miris wurde oder wird gegen 1200 Mitglieder ermittelt, 66 Männer gelten als Intensiv-Täter

(Quelle: http://www.bild.de/regional/bremen/bremen-regional/so-viel-vom-staat-libanesische-clan-illegal-drogengeschaefte-14826836.bild.html )

Die Einwanderungspolitik der letzten Jahre hat uns diese "Suppe eingebrockt". Der normale Bürger kann nur noch den Kopf schütteln.

Meine Frage an sie: Wird sich ihre Partei "Die Grünen" zukünftig dafür einsetzen, dass die kriminellen Mitglieder des Miri-Clan ausnahmslos in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden?

Danke für ihre Antwort.

Portrait von Anja Stahmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehrgeehrter Herr School,

Bremen muss eine sichere Stadt für alle sein. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich hier wohl fühlen. Öffentliche Räume dürfen keine Angsträume sein. Kriminalitätsbekämpfung ist und bleibt ein wichtiges Thema in Bremen. Um konsequenter und schneller gegen kriminelle Clans vorzugehen hat die Bremer Polizei vor einem Jahr eine zunächst befristete "Informationssammelstelle ethnische Clans“ (ISTEC) gegründet. Die Erfahrungen sind gut. Straftaten kommen in ein beschleunigtes Verfahren und werden strafrechtlich verfolgt.Aus meiner Sicht leistet die Polizei hier einen guten Job. Die Fortführung der Arbeit der ISTEC ist aus meiner Sicht sinnvoll. Dennoch ist aus Sicht der Grünen wichtig, dass an die Vorbeugung gedacht wird.Damit Jugendliche gar nicht erst in die Kriminalität abrutschen, stärken wir mit dem ressortübergreifenden Konzept ‚Stopp der Jugendgewalt‘ die verschiedenen Präventionsansätze. Dazu gehört auch, Jugendlichen rasch die Folgen ihres Handelns aufzuzeigen. Die Jugendgerichte wurden personell verstärkt, um die Verfahren zu beschleunigen. Ob rechtskräftig verurteilte Straftäter abgeschoben werden entscheiden Gerichte aufgrund der Straftat und des jeweiligen Aufenthaltsstatus des Verurteilten.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Stahmann