Inwiefern setzt sich die FDP für wissenschaftlich fundierte THC-Grenzwerte im Straßenverkehr ein?
Im Referentenentwurf des Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften wird genannt:
>>>....Ob die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen
Zwecken Auswirkungen auf die geltenden Grenzwerte im Straßenverkehr und den
Ausnahmetatbestand für die bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten
Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels im Rahmen des Ordnungswidrigkeitendelikts
des § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG [...] hat, kann nur auf
wissenschaftlicher Grundlage evaluiert und unter Einbeziehung der einschlägigen
Fachgremien....<<<
der Grenzwert von 1,0ng/ml aktives THC im Blut gilt seit Jahren unter Experten als wissenschaftlich gegenstandslos. Warum wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darauf keine Rücksicht genommen? Die geplante Reglung enthält, im Gegensatz zu Alkohol, de facto ein totales Cannabis-Konsumverbot für alle Autofahrende.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Ansicht, dass eine Anpassung der THC-Grenzwerte im Zuge der Cannabislegalisierung erfolgen muss.
Entscheidend darf nicht eine willkürliche Grenze sein, sondern ob ein Rauschzustand besteht.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr arbeitet deshalb bereits an neuen Grenzwerten, die basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet werden. Für mich und auch für die Freien Demokraten ist klar, dass es keine weitere Kriminalisierung verantwortungsbewusster Cannabiskonsumenten geben darf - auch nicht über Umwege.
Viele Grüße,
Anja Schulz