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Anja Mayer
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Frage von Hjalmar K. •

Wie bewerten Sie das Demonstrationsverbot am 01.08.21 in Berlin? War das Vorgehen der Polizei verhältnismäßig?

Wie bewerten Sie die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien dazu im Vergleich zu sog. alternativen Medien, wie reitschuster.de u.a., wie bewerten Sie die Löschpraxis von Facebook, YouTube, Twitter u.a. weit verbreiteten sog. social media dazu?

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Sehr geehrter Herr Kreutzer,

nach den Erfahrungen der Vergangenheit, beispielsweise beim "Sturm auf den Reichstag" sowie den wiederholten Verstößen gegen Coronaschutzmassnahmen und Auflagen, kann ich nachvollziehen, dass die Polizei diese Demonstration untersagt hat. Gleichwohl handelt es sich um eine Abwägung einerseits des Demonstrationsrechts und andererseits dem Schutz der Allgmeinheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Einzelnen. Ob das Vorgehen zur Durchsetzung dieser Untersagung verhältnismäßig war, kann ich nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen, Anja Mayer