Sehr geehrter Frau Liebert, weshalb wird die Entlastung der Haushalte bei der „Gaspreisbremse“ nicht nach einem gestuften Modell angedacht?
Eine mittelgroße Familie verbraucht durchschnittlich 20.000 kWh Gas im Jahr, bei sparsamem Verbrauch würden in der Regel aber auch 12.000 kWh ausreichen. Zwei- und Dreipersonenhaushalte mit einer verhältnismäßig kleinen Wohnfläche, die in der Regel nur über niedrige Einkommen verfügen, können, wenn sie sparsam mit Gas umgehen, mit 5.000 kWh im Jahr sehr gut auskommen. Der Staat könnte die Kosten für die ersten 5.000 kWh zu z.B. 75 % übernehmen, damit wäre für die sozial schwächsten Haushalte die Preissteigerung im Wesentlichen kompensiert. Bis zu 10.000 kWh übernimmt der Staat dann z.B. noch 60 %, zwischen 10.000 und 15.000 kWh z.B. noch 40 % der Kosten und ab 15.000 kWh nichts mehr. Die Gasversorger holen sich direkt beim Staat das Geld auf Grundlage der Abrechnung und senken die Abschläge entsprechend. Dieses Modell wäre sozial viel gerechter als das von der Komission vorgeschlagene, unbürokratisch und der Sparanreiz wäre durch die Staffelung auch gegeben.
Sehr geehrter Herr K.,
ich danke für Ihre Frage vom 29.10.2022 zur Ausgestaltung der „Gaspreisbremse“.
Wichtig war insbesondere der Grünen Bundestagsfraktion, dass niemand einen Antrag stellen und Formulare ausfüllen muss, um bei den gestiegenen Strom- und Gaspreisen schnell und direkt entlastet zu werden. Die Preisbremse ist so ausgestaltet, dass alle Haushalte in Deutschland entlastet werden und darüber hinaus auch Unternehmen und Kommunen, die ansonsten teilweise ebenso in eine existenzielle Krise hätten geraten können. Auch war uns dabei wichtig, dass Vermögendere die Subventionen versteuern müssen.
Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann werden aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt. Damit wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024. Die Strom-, Gas- und Wärmpreisbremsen sind das Herzstück des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro. Durch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen werden auch Stromerzeugungsunternehmen an der Finanzierung beteiligt.
Der Staat kann nicht jede Preissteigerung vermeiden, aber er geht entschlossen vor und wendet große Kraft auf, um in der Breite Druck von privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen, Kulturbetrieben und der Wirtschaft zu nehmen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden.
Private Verbraucher*innen und kleine Unternehmen erhalten 80 Prozent des im September prognostizierten Gasverbrauchs für 12 ct/kWh. Verbraucht man mehr, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Zusätzlich werden Gas-VerbraucherInnen bereits durch die Dezember-Soforthilfe entlastet — ihr Abschlag für den Monat Dezember entfällt komplett. Die Preisbremsen werden so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Für Verbräuche oberhalb des jeweiligen Basis-Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Damit werden weiter Anreize für die dringend benötigte Einsparung von Energie gegeben.
Die Entlastungen durch die Gas- und Strompreisbremsen sollen analog zur Dezemberhilfe versteuert werden. Damit werden niedrige Einkommen im Vergleich zu Gutverdienenden stärker entlastet.
Mit den vereinbarten Entlastungsmaßnahmen und der verbrauchsabhängigen Ausgestaltung der Preisbremse ist der Ampel-Koalition ein sehr guter Kompromiss gelungen, bei der eine Abwägung zwischen Einsparanreizen, verlässlichen gedeckelten Preisen einerseits und einem technischen und bürokratischen Aufwand der für Staat und Unternehmen verhältnismäßig bleibt andererseits.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass das Einsparpotenzial durch den energetischen Zustand der Wohnung/ der Immobilie und der Heizungsanlage vorgegeben, bzw. begrenzt ist und die Mieterinnen und Mieter darauf keinen Einfluss haben.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert