Frage an Anja Kofbinger von Sascha Dr. D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kofbinger,
vor Kurzem wurde das Wahlrecht fuer Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland auf 25 Jahre beschraenkt.
Mich wuerde Ihre Meinung dazu interessieren.
Mit freundlichen Gruessen,
Dr. Sascha T. Djumena
Lieber Herr Djumena,
vielen Dank für Ihre interessante Frage. Erst einmal zur aktuellen Rechtslage, die durch die Novellierung des Wahlrechts entstanden ist. Auch das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche wurde neu geregelt.
Bisher durften die Deutschen wählen, die in Deutschland gemeldet sind, aber auch im Ausland lebende Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, wenn sie nach 1949 irgendwann einmal für drei Monate in Deutschland gelebt hatten. Eine in Belgien lebende Deutsche, die noch nie in Deutschland gelebt hat, hatte gegen ihren Ausschluss geklagt, und Karlsruhe hat die ganze Klausel gekippt. Grund: ausschlaggebend müsse die Vertrautheit mit dem politischen Geschehen, die eigene Betroffenheit und die Verbundenheit mit der Bundesrepublik insgesamt sein. Dafür seien drei Monate vor 60 Jahren kein akzeptables Kriterium.
Das neue Gesetz folgt eng dem Richterspruch: Nun dürfen alle wählen, die in den letzten 25 Jahren für eine Zeit in Deutschland gelebt haben, aber eben auch die, die „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den poltischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben oder von ihnen betroffen sind“. Sprich: Arbeitet man im Regierungsauftrag im Ausland oder ist Grenzpendler, dann darf man in Zukunft wählen, auch wenn man nie in Deutschland gelebt hat.
Ich finde diese Regelung besser als die alte.
Herzliche Grüße
Anja Kofbinger