Frage an Anja Kofbinger von Matthias N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kofbinger,
in Ihrem Wahlkreis wohnen zahlreiche freie Künstler und Publizisten. Ich selbst bin selbstständiger Kulturjournalist und mache mir wie viele meiner Kollegen große Sorgen um die Künstlersozialkasse. (Mich wundert sehr, dass zu diesem Thema hier noch keine Frage gestellt wurde!!!)
Die KSK ist zwar weltweit einmalig, aber sie ist durchaus keine Luxuseinrichtung. Sie ermöglicht vielen von uns ein Auskommen jenseits von Hartz IV - u. a. den freien Journalisten, ohne die eine funktionierende öffentliche Meinung und damit eine Hauptkomponente parlamentarischer Demokratie nicht funktionieren würde. (Wobei die Künstler genauso wichtig sind...)
Das wissen Sie alles. Die schwarz-gelbe Koalition hat (mehrmals schon) damit begonnen, die KSK klammheimlich auszuhöhlen, indem sie der Deutschen Rentenversicherung keine Mittel an die Hand gab, die einzahlenden Unternehmen stärker zu kontrollieren. Die FDP fordert sogar, dass Unternehmen nur noch an in der KSK Versicherte ihren Beitrag zahlen müssen. Damit würde die Mitgliedschaft in der KSK zum Verhandlungsnachteil gegenüber Auftraggebern und somit auch zum wirtschaftlichen Nachteil aller künstlerisch-publizistischen Freiberufler. Das wäre eine Schande.
Meine Frage: Was werden Sie / werden die Grünen im Falle einer Regierungsbeteiligung tun, um eine stärkere Kontrolle von Unternehmen bzgl. KSK-Einzahlung durchzusetzen? Dafür muss etwas geschehen! Die KSK verliert durch die Zahlungsverweigerung vieler Unternehmen gerade erheblich an Kapital, diesen Verlust müssen die armen Versicherten ausgleichen. Diese Entwicklung darf nicht weitergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Nöther
Sehr geehrter Herr Nöther,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir Grünen wollen dafür sorgen, dass Kulturschaffende und Kreative ausreichend abgesichert sind. Daher wollen wir die Künstlersozialkasse (KSK) ohne Wenn und Aber erhalten und stärken. Für Nicht-KSK-Berechtigte wollen wir die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung auf das Niveau der sonst freiwillig Versicherten reduzieren. Die Kranken- und Rentenversicherung werden wir zu einer Bürger*innenversicherung weiterentwickeln. Für vom Bund geförderte Einrichtungen und Projekte wollen wir soziale Mindeststandards und Honoraruntergrenzen verbindlich einführen.
Die seit einiger Zeit verstärkten Kontrollen haben dazu beigetragen, dass der KSK-Beitrag der Unternehmen auf absehbare Zeit stabil bleiben kann. Die Betriebsprüfungen wurden ausgeweitet und zusätzliche Prüfer*innen eingestellt. Die Rentenversicherung soll nun alle Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen, bei Arbeitgeber*innen mit weniger Beschäftigten wird ein jährliches Prüfkontingent festgelegt oder eine Beratung zur Abgabepflicht durchgeführt. Die KSK erhielt ein Prüfrecht zur Durchführung von Schwerpunktprüfungen.
Doch während traditionelle Unternehmen, die Kreative beauftragen, in die Künstlersozialkasse einzahlen, tun dies digitale Plattformen, die lediglich als Vermittlerinnen auftreten, oftmals nicht. Viele unterlaufen zudem systematisch arbeitsrechtliche Standards. Auftraggeber*innen und Vermittler*innen kreativer Leistungen sollen gleichermaßen einen Beitrag zu den Sozialversicherungssystemen leisten. Wie dies genau geschehen soll, muss jedoch weiter geprüft werden. Es ließe sich an bestehende Regelungen wie im Fall der Hausgewerbetreibenden anknüpfen, bei welchen sich die Auftraggeber*innen paritätisch beteiligen. Für Cloud-, Click- und Crowdworker*innen könnten Vermittlungsplattformen zu einer Art Verwerterabgabe herangezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie in einem Beschluss der Grünen Bundestagsfraktion vom 07.03.2017 und in unserem Wahlprogramm. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Melden Sie sich gerne, wenn noch weitere Fragen bestehen.
Herzliche Grüße
Ihre Anja Kofbinger