Frage von Eva W. • 02.10.2024
Antwort ausstehend von Anja Karliczek CDU
Würden die Kosten der Leichenschau in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen, dann müsste anstelle der Erben die Solidargemeinschaft der Beitragszahler, unter denen sich auch Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln befänden, diese finanzieren.
Anja Karliczek ist tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und daher ist Ihre Anfrage nicht richtig adressiert.