Warum wird die Gebühr für die Ausstellung der Todesbescheinigung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Sehr geehrte Frau Karliczek,
Jeder Mensch stirbt irgendwann und dann wird durch einen Arzt eine Todesbescheinigung ausgestellt. In der Regel dauert dieser Vorgang keine 10 Minuten (einschließlich der Untersuchung des Verstorbenen). Hierfür wird eine Gebühr erhoben. Diese schwankt sehr; zwischen 0€ und 250 € -habe ich in meinen zwölf Jahren als Bestatter alles gesehen.
Das Argument der Krankenkassen, warum dieser Betrag nicht übernommen wird war, dass der Mensch ja verstorben ist. Dies ist fachlich nicht richtig. Ein Mensch gilt in Deutschland erst dann als verstorben, sobald das zuständige Standesamt den Sterbefall beurkundet hat.
Nachdem 2004 das Sterbegeld abgeschafft wurde stehen Angehörige nach einem Trauerfall nun allein vor den Kosten. Da eine Wiedereinführung des Sterbegeldes (zuletzt ca 550€) utopisch ist, könnte doch zumindest die Gebühr für die Ausstellung der Todesbescheinigung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Warum ist dies nicht der Fall?
Sehr geehrter Herr D.
vielen Dank für Ihre Mail. Die verschiedenen Gebührenhöhen bestimmen sich aus der GOÄ.
Würden die Kosten der Leichenschau in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen, dann müsste anstelle der Erben die Solidargemeinschaft der Beitragszahler, unter denen sich auch Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln befänden, diese finanzieren. Dies wäre unserer Meinung nach sozial unverträglicher. In sozialen Härtefällen oder wenn das Erbe ausgeschlagen wird, werden die Kosten für Leichenschau und Totenschein vom Sozialhilfeträger übernommen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Info weiterhelfen konnten. Bei Rückfragen oder zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins melden Sie sich gern in unserem Wahlkreisbüro!
Mit freundlichen Grüßen
Team Anja Karliczek