Frage von Bernhard D. • 30.11.2023
Antwort von Anja Karliczek CDU • 06.12.2023
Würden die Kosten der Leichenschau in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen, dann müsste anstelle der Erben die Solidargemeinschaft der Beitragszahler, unter denen sich auch Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln befänden, diese finanzieren.