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Anja Karliczek
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Frage von Fabio H. •

Frage an Anja Karliczek von Fabio H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Karliczek,

Ich habe eine Frage, die mit Bafög im Zusammenhang steht.
Das die Vergabekriterien für Bafög sehr undurchdacht sind und Menschen, die bereits vor Ihrem Studium in einem Beruf gearbeitet haben vernachlässigt ist bekannt.
Nach mehreren Jahren selbständigem Leben, finde ich es nicht zumutbar wieder auf die Unterstützung der Eltern angewiesen zu sein.

Darauf soll meine eigentliche Frage aber nicht abzielen.
Ich stelle mir die Frage warum eine Person die bereits eine staatliche Förderung (im Form von Bafög) bekommt, dann auch noch vom Rundfunkbeitrag befreit wird?

Jemand wie ich jedoch, der zur Finanzierung seines Studiums einen Studienkredit aufnehmen muss, kann keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Also profitiert derjenige, der Bafög bekommt in diesem Sinne doppelt,
denn er muss nur einen Teil und nicht den kompletten Betrag seines Kredits zurückzahlen und er kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Das halte ich für Unfair.

Gerne würde ich Ihre Meinung dazu hören!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend der Befreiung von der Rundfunkabgabe für BAföG-Empfänger.

Ihre Frage stellt darauf ab, weshalb eine Person, die bereits eine staatliche Förderung erhält, sich auch noch zusätzlich von der Abgabepflicht für den Rundfunkbetrag befreien lassen kann.

Diese Befreiung halten Sie – auch aufgrund der sehr guten BAföG-Konditionen – gegenüber den anderen (privaten) Studienkreditnehmern für nicht gerechtfertigt.

Hier sei gesagt, dass das BAföG allerdings kein gewöhnlicher Studienkredit ist. Die BAföG-Leistungen sind Sozialleistungen. Die Leistungen aus dem BAföG dienen der staatlichen Sicherstellung der Chancengleichheit im Bildungswesen.

Bei Sozialleistungen gilt grundsätzlich das Fürsorgeprinzip des Staates: Derjenige, der nicht mehr seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und dem keine anderen Möglichkeiten verbleiben, kann die Hilfe der Gemeinschaft in Anspruch nehmen.

Kindern aus einkommensschwachen Familien, die eine Ausbildung aus eigener Kraft eben nicht finanzieren können, soll gleichzeitig der Zugang zu einer qualifizierten Ausbildung ermöglicht werden.

Da die BAföG-Förderung, neben der Deckung der Kosten für die Ausbildung, auch der Deckung des Lebensunterhaltes dient, ist es nachvollziehbar, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkabgabe durch den Gesetzgeber folglich entfällt, weil der Empfänger bereits die Hilfe der Gemeinschaft (Sozialleistung) in Anspruch nimmt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Karliczek MdB

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