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Frage von Marco R. •

Frage an Anja Hennersdorf von Marco R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Hennersdorf.

Der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen des Artikels 13 des UN-Sozialpakts, der Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Artikels 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Zudem erklärt die “General comment No. 4 (2016) on the right to inclusive education” (CRPD/C/GC/4) als Präzisierung der UN-BRK unter Pkt. 40 Satz 2 und 3, das ein Aufrechterhalten eines auf Separation beruhenden Sonderschulsystem (Sonderschule/Förderschule/SPBZ) mit den Gedanken des Art. 24 UNBRK nicht vereinbar ist.
Gesetzt den Fall, Sie wären ab der nächsten Wahl für die Bildungspolitik im Land Sachsen maßgeblich verantwortlich. Welche ganz konkreten Schritte würden Sie – in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit - unternehmen, damit wir als Land Sachsen die o.g. Verpflichtungen buchstabengetreu einhalten und mit Ihrer Hilfe ein wirklich inklusives Bildungssystem in Sachsen haben.

Vielen Dank für Ihre ausführlichen und erklärenden Darlegungen!
M. R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Um die UN-BRK buchstabengetreu umsetzen zu können, wird der weitere schrittweise und verbindliche Aufbau eines inklusiven Bildungswesens erforderlich sein. Mir und der SPD Sachsen ist es wichtig, dass auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten frei wählen können. Deshalb muss Inklusion an den Grund- und Oberschulen genauso wie am Gymnasium möglich sein. Und deshalb sprechen wir uns auch für den Erhalt von Förderschulen aus. Mit der Schulgesetznovelle hat die SPD Kooperationsverbünde in der Schulnetzplanung auf den Weg gebracht sowie die Bedingungen für Inklusion an den Schulen entscheidend verbessert: Bei der Klassengröße werden Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf nun verbindlich berücksichtigt. Grundschulen, die sich Kindern mit Lernschwierigkeiten oder mit emotional-sozialen Problemen besonders widmen, erhalten zusätzliche Mittel.

Wir wollen diesen Weg fortsetzen und die Schulen mit eigenen Budgets ausstatten, die schnell und unbürokratisch für zusätzliche Lernmittel und die Schaffung besonderer Voraussetzungen für inklusiven Unterricht eingesetzt werden können. Die bereits heute an mehr als 160 Schulen vorhandene Unterstützung durch Inklusionsassistentinnen und -assistenten bauen wir aus. Gelingende Inklusion (und guter Unterricht allgemein) braucht mehr Zeit für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Unser Ziel ist es, ein Drittel aller Unterrichtsstunden an Sachsens Schulen mit einer zusätzlichen Kraft im Klassenzimmer abzusichern, um Binnendifferenzierung zu unterstützen. Deshalb bauen wir das Programm Schulassistenz aus.

Als SPD-Abgeordnete würde ich auch die gesetzlich fixierte Evaluation zum inklusiven Unterricht begleiten, da auf deren Basis bis Juni 2022 über den weiteren Fortgang und weitere Änderungen am Schulgesetz entschieden wird. Mit den oben dargestellten Maßnahmen sollte es aus meiner Sicht gelingen, die erforderlichen Ressourcen für eine gelingende Inklusion an unseren Schulen bereit zu stellen.

Anja Hennersdorf