Frage an Anja Hajduk von Karin K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Hajduk,
in Hamburg ist die GAL maßgeblich an dem geplanten Hundehaltungsgesetz beteiligt, dass u.a. die generelle Leinenpflicht und die Einteilung aller Hunde in Kategoriehunde vorsieht. Auf diese Weise soll auf einzelne Vorfälle mit teils aktenkundigen Hunde(halter)n reagiert werden.
Sollte dieses Gesetz in Hamburg verabschiedet werden, ist eine artgerechte Hundehaltung nicht mehr möglich. Die zu kleinen und abgelegenen Freilaufflächen sind der Zahl der Hunde nicht gewachsen und für unseren Spaziergang eine Zumutung. Der sog. Hundeführerschein befreit von der Leinenpflicht nur in Wohngebieten und an Straßen, da eine möglich Nutzung der Grünanlagen nicht vorgesehen ist. Zudem müsste eine vierköpfige Familie mit zwei Hunden insgesamt 8 (!) Führerscheine machen (und bezahlen)!
Für das Wohl unserer Familien jedoch ist der Wert des Hundes nicht hoch genug zu schätzen! Unsere Hunde sind Freunde, Helfer, Beschützer und nicht zuletzt Familienmitglieder, die in unserer hoch technisierten, sterilen Welt einen wichtigen Bezug zur Natur und zu einer gesunden Umwelt darstellen.
Gesetzliche Regelungen dürfen nicht sozial benachteiligen, die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen, die Beweislast umkehren, den Rechtsweg beschneiden und damit sämtliche Hundehalter unter Generalverdacht stellen. Für wesentlich sinnvoller erachten wir die Vorlage eines Sachkundenachweises vor der Anschaffung eines Hundes.
Wie werden Sie, Frau Hajduk, sich auf Bundesebene für dieses Bürgerrechtsthema einsetzen (das z.Zt. leider völlig unverhältnismäßig für medienwirksame Sicherheitspolitik missbraucht wird)?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Klebs und Stefan Merta