Frage an Anja Hajduk von Ulla A. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Hajduk,
211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter
ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass
ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an
der Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung,
sondern ist insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien
eine menschliche Tragödie.
Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung
verpflichtet, bis zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für
öffentliche Aufträge zu erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor,
dass soziale Aspekte Teil der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden
können. Auf dieser Grundlage kann es öffentlichen Auftraggebern
erleichtert werden, den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu
vermeiden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen
Entwurf zur Vergabeverordnung erarbeitet. Aus unserer Sicht bietet dieser
Entwurf den öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße
die Möglichkeit, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der
Vergabe auszuschließen. Ich halte es für wichtig, dass in den Entwurf der
Vergabeverordnung eine hierfür geeignete Regelung aufgenommen wird.
Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die
Vergabeverordnung?
Mit freundlichem Gruß
Ulla Ammann
Sehr geehrte Frau Ammann,
ich stimme Ihnen zu, dass die Möglichkeit bestehen muss, Kinderarbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die Position von Bündnis 90/Die Grünen ist klar, wir fordern, dass öffentliche Auftraggeber generell berechtigt sein müssen, soziale oder umweltbezogene Bedingungen vorzuschreiben. Eine Kabinettentscheidung und parlamentarische Beratungen wird es hierzu aber erst nach der Neuwahl des Bundestages in der nächsten Legislaturperiode geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk