Frage an Anja Hajduk von Gunter D. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Hajduk,
als Betreiber einer Ü20 PV-Anlage in Ihrem Wahlkreis, frage ich mich und Sie, wie es nach Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung mit dem Betrieb meiner Anlage weitergehen kann. Es wäre doch im höchsten Maße kontraproduktiv, wenn tausende Kleinanlagen, die einen wesentlichen Anteil zur dringend notwendigen Energiewende beitragen, nun stillgelegt werden müssten, weil für einen wirtschaftlich zumutbaren Weiterbetrieb die Rahmenbedingungen fehlen. Was werden Sie tun, um ein solches energiepolitisches Desaster zu vermeiden?
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen
Freundliche Grüße
Dr. Gunter Schöch
Sehr geehrter Herr Dr. Schöch,
vielen Dank für Ihre Frage. Der notwendige Ausstieg aus Kohle und Atomenergie muss vom Ausbau und – im Fall der aus der EEG-Vergütung fallenden Anlagen – dem Erhalt der Erneuerbaren Energien flankiert werden. Denn nur so schaffen wir die Energiewende und schützen das
Klima nachhaltig. Deshalb muss so viel erneuerbare Kapazität erhalten bleiben wie möglich. Dies ist dringender denn je, da die Bundesregierung den Ausbau von Erneuerbaren und den Neubau von Anlagen bewusst verhindert. Viele ältere Solaranlagen können technisch noch viele Jahre weiterlaufen.
Wir finden, es muss sichergestellt werden, dass Pioniere der Energiewende ab 2021 durch die Einspeisung von sauberem Sonnenstrom nicht ins Unrecht gesetzt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf
für Solaranlagen die nach 20 Jahren keine EEG-Vergütung mehr erhalten:
– sicherzustellen, dass Besitzer von PV-Dachanlagen diese unbürokratisch, ohne den Einbau neuer Zähler und ohne Meldepflicht weiterbetreiben können und dafür
o die kaufmännische Abnahme von Solarstrom durch die Netzbetreiber schnellstmöglich als Standard vorzugeben und so einer sogenannten „wilden Einspeisung“ zuvorzukommen,
o sicherzustellen dass der Weiterbetrieb für die Besitzer der Dachanlagen weiterhin möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist und deshalb die eins zu eins Weitergabe des technologiespezifischen Monatsmarktwertes an die Betreiber von Anlagen kleiner als 10 kWp zu sichern und für Anlagen größer als 10 kWp die Auszahlung eines verringerten Marktwertes zur Deckung des Vermarktungsaufwandes zu ermöglichen; die Kosten und Erlöse der Weitergabe sollten über das EEG Konto abgewickelt werden;
– die Bedingungen der Direktvermarktung zu vereinfachen, um auch für kleine Anlagen ein attraktives Direktvermarktungsangebot zu schaffen und die aktive Marktteilnahme für Prosumer zu ermöglichen (zum Beispiel durch vollständige Digitalisierung der Kommunikation zwischen den Marktakteuren und den Anlagenbetreiber);
– den Einbau eines eventuell notwendigen neuen Zählers für den Eigenverbrauch oder eines intelligenten Messsystems für die Direktvermarktung für Anlagen bis 10 kWp durch einen Zuschuss zu unterstützen;
– für alle Anlagen bis 30 kWp die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch (Sonnensteuer) wie von der EU-Erneuerbaren-Richtlinie vorgeschrieben zu streichen; dies gilt insbesondere für die kleinen Anlagen unter 10 kWp, die aus der EEG-Vergütung fallen und auf die nach aktueller Lage die Sonnensteuer sogar als neue Belastung hinzukommen würde.
Weitere Informationen siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919140.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk