Frage an Anja Hajduk von Günter B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Frau Hajduk,
sind sie auch der Meinung, das die wegen sinkender Mitgliederzahlen sinkenden Einnahmen der Parteien mit erhöhten Zuwendungen aus Steuermitteln ausgeglichen werden sollten, wie es jetzt geplant wird?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Busse
Sehr geehrter Herr Busse,
in meiner Funktion als haushaltspolitische Sprecherin setzte ich mich permanent für eine effiziente und effektive Verwendung von den begrenzten finanziellen Ressourcen ein. Dieser Maßstab der Nachhaltigkeit darf selbstverständlich auch nicht bei der Parteienfinanzierung Halt machen. In allen Bereichen, egal ob in der Arbeits-, Gesundheits-, Umweltpolitik oder eben bei der Finanzierung der Parteien, muss jedoch regelmäßig ergebnisoffen überprüft werden, ob die bereitgestellten Mittel ausreichen, um die entsprechenden Aufgaben sinnvoll bewältigen zu können.
Laut Grundgesetz sollen die Parteien an der "politischen Willensbildung" mitwirken (Art. 21 GG). Dafür werden ihnen nach dem Parteiengesetz (§ 18 PartG) als Teilfinanzierung staatliche Zuschüsse gewährt. Diese orientieren sich an den abgegebenen Stimmen für die jeweilige Partei bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen sowie an den selbst eingeworbenen Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Die staatlichen Mittel für alle Parteien dürfen derzeit jedoch eine Obergrenze von 133 Mio. Euro nicht überschreiten. Diese Obergrenze wurde zum Beispiel im Jahr 2006 deutlich überschritten, so dass bei allen Parteien anteilsmäßig gekürzt wurde. In der Summe entsprach dies einer Kürzung von über 20 Prozent bzw. ungefähr 28 Mio. Euro.
Ich teile die Auffassung, dass die seit 2002 festgeschriebene Obergrenze an die Inflationsentwicklung angepasst wird, damit entsprechende Kostensteigerungen nicht zu Lasten der grundgesetzlich verankerten Arbeit von Parteien geht. Für eine weitergehende Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung sehe ich jedoch derzeit keine Notwendigkeit.
Mit herzlichen Grüßen
Anja Hajduk