Frage an Anja Hajduk von Thomas D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hajduk,
Ich möchte von Ihnen eien Stellungnahme zum rot-grünen Gesetzesentwurf zur Änderung des Hamburger Polizeigesetzes. Ich bin geradezu fassungslos, dass eine ehemals grün/links-liberale Bewegung zu einer Partei entwickelt, die aus Hamburg einen Polizeitstaat machen will. Sind Bürgerrechte mittlerweile nicht mehr schützenswert. Wollen Sie tatsächlich eine umfassende, anlasslose Überwachung und Kontrolle der Bürger dieser Stadt ermöglichen. Ich wünsche mir, dass Sie Ihren Einfluss nutzen, dass die Grüne Partei von diesen geradezu faschistoiden, für mich als Bürger unerträglichen Plänen Abstand nimmt!
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Novellierung des Hamburger Polizeirechtes ist vorrangig aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz notwendig. In der Fortentwicklung des Hamburger Polizeirechtes beteiligt sich Hamburg gerade nicht an einem Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz der Bundesländer, sondern beschränkt sich auf die rechtlichen Anpassungsbedarfe und auf Änderungen, die konkrete Praxiserfahrungen in der Umsetzung des Hamburger Polizeirechts (SOG und PolDVG) aufgreifen. So werden z.B. für besondere verdeckte Maßnahmen wie die längerfristige Observation, den Einsatz von Vertrauenspersonen und die Rasterfahndung Richtervorbehalte eingeführt.
Für uns als Grüne ist die Verhältnismäßigkeit zwischen präventiven Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit und Einschränkung der Freiheitsrechte maßgebliches Kriterium. Deshalb gibt es in Hamburg keine Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei und keine Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayerischen Vorbild. Zu den Neuerungen des Gesetzes gehört die elektronische Fußfessel: Hierbei sehen wir den Zweck weniger in der Terrorbekämpfung, sondern eher als Maßnahme im Bereich der Beziehungsgewalt, um beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Gewalttätern besser durchzusetzen. Die von Ihnen unterstellte „maßlose Verschärfung“ des Hamburger Polizeirechtes kann ich in diesen konkreten neuen Regelungen nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk