Frage an Anja Hajduk von Tjark B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Hajduk!
Wie positionieren Sie sich zu dem Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium, den Motorrad-Führerschein der Klasse A1 künftig unter Auflagen (Schulung) in den B-Führerschein zu integrieren? Dies setzt geltendes EU-Recht durch und ist in vielen anderen EU-Ländern gängige Praxis, ohne dass es zu einer Vermehrung der Unfalltoten geführt hat.
Als Bürger Ihres Wahlkreises und Pendler würde sich mit dem wachsenden Angebot an Elektro-Rollern wie zum Beispiel der E-Schwalbe eine gute Alternative zum Verbrenner ergeben. Gerade für Mieter, die kein Wohneigentum umbauen können, eine gute Alternative auf ein "emissionsloses" Fortbewegungsmittel umzusteigen, ohne im Stadt- und Umlandverkehr Angst haben zu müssen, von anderen Verkehrsteilnehmern umgefahren zu werden (wie dies in der 45km/h-Klasse der Fall ist).
Sehr geehrter Herr Brosowski,
vielen Dank für Ihre Frage, die sich nicht direkt auf meine Fachbereiche im Bundestag beziehen. Ich möchte Ihnen aber dennoch eine persönliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen geben.
In Hamburg wurde dieses Jahr - wie in anderen europäischen Großstädten auch - E-Scooter eingeführt, die man über eine App mieten kann. Kurz nach Einführung dieser Scooter haben sich die durch Unfälle entstandene Verletzungen auf Hamburgs Straßen so immens abgezeichnet, dass das Universitätsklinikum Eppendorf sogar ein Register angelegt, um verschiedenen Arten der Verletzungen zu dokumentieren, siehe: https://www.abendblatt.de/hamburg/article226583691/Aerzte-zu-E-Scootern-Jeden-Tag-Schwerverletzte.html.
Viele Nutzerinnen und Nutzer haben schlichtweg keine Fahrpraxis und fahren einfach los, ohne sich vorher mit den Scootern genügend vertraut gemacht zu haben. Mittlerweile werden Kurse auf freiwilligen Basis angeboten. Man darf aber bezweifeln, dass die meisten Menschen, die sich einen E-Scooter ausleihen, an einem solchen Kurs teilgenommen haben.
Nun zurück zu Ihrer Frage: Aus diesem Grund würde ich dafür plädieren, dass Menschen auch zukünftig mit einem Elektro-Roller über 45 km/h nur dann fahren dürfen, wenn sie weiterhin einen A1-Motorradführerschein haben, und sich damit ausreichend Fahrpraxis aneignen, bevor sie am allgemeinen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk