Frage an Anja Hajduk von Valerie M. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Hajduk
Ich würde gerne wissen warum Sie gegen die Reform des Strafrechtsparagrafen 219a gestimmt haben.
Ich halte es für absolut richtig und wichtig Frauen, die sich für eine Abtreibung entschieden haben, den Zugang zu Information, welcher Arzt einen solchen Eingriff vornehmen könnte, zur verfügung zu stellen. Auch Ärzte sollten für das bloße Bereitstellen von Informationen nicht rechtlich belangt werden können.
Eventuell haben Sie aber gute Gründe für Ihre Entscheidung, die ich mir gerne anhören würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Valerie Mordhorst
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des §219a StGB hat nicht zu mehr Informationsfreiheit oder Rechtssicherheit geführt: Ärztinnen und Ärzte werden weiterhin kriminalisiert, wenn sie sachlich auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das steht ihrer Berufsfreiheit entgegen und ist eine große Belastung sowohl für die Ärztinnen und Ärzte als auch für die betroffenen Patientinnen. Diese sollen sich nach aktueller Rechtslage nicht bei der Ärztin oder dem Arzt ihres Vertrauens, sondern über eine Liste der Bundesärztekammer zum Thema Abtreibung informieren.
Wir fordern weiterhin die Streichung des Paragrafen, im Sinne der Frauen sowie der Ärztinnen und Ärzte.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk