Frage an Anja Hajduk von Gertrud M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hajduk,
in dem unter der Adresse https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/widerspruchsloesung-ist-de-facto-bereits-gesetz/ abrufbaren Artikel steht:
Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.
Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte.
Meine Frage an Sie ist, ob dies so stimmt oder haben Sie eine andere Interpretation zu diesem Gesetz?
Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?
Wie kann ein Patient widersprechen?
Ich finde es einigermaßen skandalös, daß die Mainstreammedien nicht über diesen Sachverhalt berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Maier
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Strukturgesetz ändert nichts am Prinzip der freiwilligen Entscheidung, es wurde keine Widerspruchsregelung durch die Hintertür eingeführt. Für eine Organentnahme muss eine Zustimmung vorliegen. Die Grüne Fraktion hat daher dem Strukturgesetz zugestimmt.
Patientinnen und Patienten können z.B. durch einen Organspendeausweis widersprechen, indem sie den entsprechenden Passus ankreuzen. Es ist aber auch möglich per Patientenverfügung, durch ein formloses schriftliches Dokument oder auch mündlich gegenüber Angehörigen zu widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk