Frage an Anja Hajduk von Artur F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hajduk, liebe Anja,
als engagierter Verfechter für Wildtiere in unserer schönen Stadt bitte ich Sie als meine Vertreterin im Bundestag um das Darlegen Ihrer Position angesichts der inzwischen deutlichen Mehrheit gegen allgemein verkäufliches Feuerwerk und wie Sie zu einer möglichen Änderung der zugrunde liegenden ersten Sprengstoffverordnung stehen.
Zum Nachschlagen die beiden betreffenden Auszüge (§§ 22, 23 ) der 1. SprengV:
§ 22 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. [...]
§ 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dazu habe ich drei konkrete Fragen an Sie:
Wie stehen Sie zum aktuell dreitägigen Überlassungsfenster im Paragrafen 22?
Wie verhalten Sie sich zur derzeitigen Ausnahme, die in Paragraf 23, Absatz 2 geregelt ist?
Und drittens: Wie bewerten sie eine eventuell anzustrebende Neuregelung, in der die in diesen Paragrafen derzeitig geregelte Feuerwerksklasse F2 durch die Feuerwerksklasse F1 ersetzt werden könnte?
Mit bestem Dank für Ihre Antwort und den Wünschen für einen gelingenden Start 2019 verbleibt A. F.
Sehr geehrter Herr A. F.,
es gibt viele Gründe, die gegen ein Feuerwerk - vor allem in großen Städten - an Silvester sprechen. Umweltschützer hoffen schon lange, dass die Politik sich für den Schutz von Haus- und Wildtieren, gegen die extreme Feinstaubproduktion, die Unmengen an Müll oder auch für etwas mehr Ruhe und weniger schlimme Verletzungen etwas tut. Aber wenn dann selbst die derzeitige Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner in diesem Thema sich gegen eine „Bevormundung“ von Menschen ausspricht, wird immer wieder klar, dass es noch ein weiter Weg ist, bis es zu einer weiteren Reglementierung und Regulierung kommt. Wünschenswert wäre es.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk