Frage an Anja Hajduk von Rüdiger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
In Hamburg haben wir ein Gesetz zum verbindlichen Volksentscheid. Und seit Beginn dieser (Hamburger) Legislaturperiode haben wir das das Referendums-Gesetz in Hamburg. Das wurde von SPD, den Grünen, CDU und AFD gegen die Stimmen von Linken und FDP verabschiedet. Praktisch wird, wie sie sicherlich wissen, der verbindliche Volksentscheid durch das Referendums-Gesetz ausgehebelt. Es hat meines Wissens seither auch keinen Volksentscheid mehr gegeben. Meine Frage: stellen sie sich so "Bürgerbeteiligung" im Bund in Zukunft vor? In Hamburg sind die Grünen seither an der Regierung beteiligt.
Sehr geehrter Herr S.,
Auf Bundesebene setzen wir uns seit Jahren für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden ein, wie auch im aktuellen Wahlprogramm festgehalten. Da wir dafür eine Grundgesetzänderung benötigen, bedarf es hier weiterer Überzeugungsarbeit bei CDU/CSU, die das bisher strikt ablehnen.
Als Hamburger Grüne haben wir uns immer für die Direkte Demokratie eingesetzt und sie in den letzten Jahren in ihren Verfahren zusammen mit dem Verein ‚Mehr Demokratie‘ weiterentwickelt und bürgerfreundlich ausgestaltet. Deswegen hat Hamburg auch das Prädikat „Hauptstadt der Direkten Demokratie“ gewonnen.
Die Hamburger gesetzliche Regelung ist im bundesweiten Vergleich eine der ausgefeiltesten und bürgerfreundlichsten geworden. Wir Grüne wollen, dass das Nebeneinander von Volksentscheiden aus dem Volk und Bürgerschaftsreferenden aus dem Landesparlament gedeihlich und demokratiestärkend erfolgt. Und wir sind bereit, bei auftretenden Mängeln in der Praxis, wie beim Volksentscheids- sowie beim Bürgerentscheidsverfahren passiert, hier auch nachzubessern.
Zum Hamburger Hintergrund:
Als Hamburg sich auf dem Weg einer deutschen Olympiabewerbung gemacht hatte, haben wir in unser Wahlprogramm die Möglichkeit der Einführung eines Referendums geschrieben, damit die Hamburgerinnen und Hamburg am Ende auch die Chance haben, über diese Bewerbung abzustimmen. Die dann folgende Kritik vom Verein ‚Mehr Demokratie Hamburg‘ haben wir in der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen weitestgehend aufgenommen. Das Bürgerschaftsreferendum soll nur in Ausnahmefällen bei wichtigen für Hamburg zukunftsweisenden Fragen mit einer Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft angestoßen werden. Die Bürgerschaft muss dies 6 Monate vor der Abstimmung kundtun, es gibt die Möglichkeit mit einem Volksbegehren und gleicher Thematik sich an das Referendum mit einer anderen Fragestellung anzuschließen. Darüber hinaus wurden viele andere Hinweise im Gesetz und Verfassung verankert, um eine befürchtete Kollision mit Volksentscheidsverfahren zu vermeiden.
Mit freundlichem Grüßen
Anja Hajduk