Frage an Anja Hajduk von Pauline D.
Sehr geeehrte Frau Hajduk,
aus persönlichen Gründen würde mich interessieren, warum Sie gegen das Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe gestimmt haben.
Vielen Dank, Pauline Drinkuth
Sehr geehrte Frau Drinkuth,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich sehe bei der geschäftsmäßigen Sterbehilfe eine wachsende Gefahr, dass selbsterklärte Seelenretter ohne eine effektive Möglichkeit der staatlichen Einschränkung Einfluss auf ihnen Vertrauen schenkende Menschen ausüben.
Mir ist wichtig, dass bei diesen besonders herausfordernden ethischen Fragen wir genau überlegen müssen, was staatlich geregelt werden muss und was nicht staatlich reglementiert werden soll. Dafür ist zuallererst der Ausbau der Hospize und der Palliativmedizin notwendig. Diese Begleitung beim Sterben ist meiner Meinung nach von großer Bedeutung: Hier werden Menschen im Sterben begleitet, sie erfahren Beistand und Zuspruch, ihre Schmerzen werden gelindert. Dieses Versorgungsangebot hat für mich in der Diskussion absolute Priorität und muss auch weiter ausgebaut werden. Daher wurde dieser Schritt ebenfalls im Bundestag mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland gemacht.
Mir ist in der Auseinandersetzung mit der Frage über die Abstimmung der Gesetzentwürfe letztlich um die ethische Frage nach dem richtigen Umgang der Gesellschaft mit dem Tod gegangen. Der Antrag den ich unterstützte und mitgezeichnet hatte, zielte darauf ab, in einem ganz eng definierten Rahmen Hilfestellung eines Arztes bei der selbstvollzogenen Beendigung des Lebens in Anspruch zu nehmen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sollte da geregelt sein, dass ein volljähriger Mensch mit dieser Frage ärztliche Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen darf. Ich habe mir von dieser Ausnahmemöglichkeit versprochen, gerade auch einen suizid-präventiven Effekt, von dem viele berichten können, die in diesem Bereich arbeiten. Eine professionelle Beratung bei dem Arzt oder der Ärztin des eigenen Vertrauens, hat schon oft dazu beigetragen, viel Angst zu verlieren und dann von einem möglicherweise vorher „gewünschten“ Suizid auch wieder Abstand zu nehmen. Meine Sorge bei dem nun durchgekommenen Gesetzentwurf ist, dass er den Effekt haben kann, heute so wichtige, durchaus praktizierte ärztliche Beratung in diesem Grenzbereich unter Strafe zu stellen und damit zurückzudrängen. Zudem befürchte ich Rückschritte in der Palliativ- und onkologischen Medizin. Wir müssen genau beobachten, wie es in diesem Bereich mit der nun verabschiedeten Gesetzgebung weitergehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk