Frage an Anja Hajduk von Bernd S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hajduk,
mit der besseren Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung sind insbesondere viele ältere Frauen in den Genuss höherer Rentenbezüge gekommen. Soweit allerdings diese Frauen wegen geringen Rentenanspruches auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bewirkt die höhere Rentenzahlung direkt eine Verminderung der Grundsicherungsleistung um den Betrag der Rentenerhöhung.
Das heißt, es findet eine Entlastung des Budgets für Grundsicherungsleistungen zu Lasten der Rentenversicherung statt.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
-Ist Ihnen der beschriebene Sachverhalt bekannt?
-Gibt es Erkenntnisse welchen Umfang diese Umschichtungen haben und wenn ja, wie hoch sind diese?
Sehr geehrter Herr Schumann,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Grüne Bundestagsfraktion hat das sogenannte Rentenpaket der Großen Koalition von Anfang an sehr kritisch begleitet. Sie sprechen in Ihrer Frage eine Problematik an, auf die wir in unserem Entschließungsantrag vom 21.05.2014 eingegangen sind und die uns insofern bekannt ist:
„In Anbetracht der großen sozialpolitischen Herausforderung einer zunehmenden Altersarmut kann der von der Bundesregierung vorgelegte Vorschlag allerdings nicht überzeugen. So erhalten zwar auch alle rund 300 000 Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern, die auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind, die sogenannte Mütterrente. Da dieses zusätzliche Geld jedoch voll auf die Grundsicherung angerechnet wird, kann sich die finanzielle Situation dieser Frauen durch die Mütterrente nicht verbessern. Im Übrigen wird dadurch eine bisher steuerfinanzierte Leistung, die Grundsicherung, durch eine beitragsfinanzierte Leistung ersetzt.“
Den vollständigen Entschließungsantrag, den ich auch persönlich unterstützt habe, finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801498.pdf (Drucksache 18/1498). Dort finden Sie zudem unsere Vorschläge für eine gerechtere Finanzierung von Rentenleistungen und unser Konzept der Garantierente, die Rentnerinnen und Rentner vor Altersarmut schützen soll.
Zu Ihrer zweiten Frage nach dem Umfang der Umschichtungen: Welche genaue Summe an steuerfinanzierten Leistungen (der Grundsicherung) im Rahmen des Rentenpakets durch eine beitragsfinanzierte Leistung ersetzt wird, ist noch nicht bekannt. Vielen Dank insofern für den Hinweis, wir werden der Sache nachgehen, damit in diesem Punkt Klarheit besteht!
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk