Frage an Anja Hajduk von Jochen E. bezüglich Gesundheit
Die Gesprächspsychotherapie ist seit Jahrzehnten ein in Deutschland und international bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PsychThG) bildete. De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.
Daraufhin musste auch die Ausbildung an der Uni Hamburg 2008 eingestellt werden.
Diese Situation veranlasste am 18./19. September 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1 den einstimmigen Beschluss zu fassen:
„Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt.
Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Werden Sie sich dafür einsetzen – und wenn ja wie, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden, damit in ihnen auch ausgebildet werden kann und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von Psychotherapeuten/innen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?
Prof. em. Dr. Dipl.-Psych. Jochen Eckert
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Eckert,
entschuldigen Sie die etwas verspätete Rückmeldung, aber ich habe versucht die spezielle Problematik, die in Ihrer Frage steckt, hinsichtlich möglicher Reformansätze "grünerseits" zu eruieren, bin damit aber immer noch nicht richtig zufrieden. Die momentane Aufgabenverteilung, dass der Wissenschaftliche Beirat über die Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens entscheidet und der Gemeinsame Bundesausschuss darüber, ob ein Verfahren durch die GKV erstattet wird, halten wir im Grundsatz für sinnvoll. Die Entscheidungen über die konkrete Ausgestaltung der Leistungen in der GKV sind in Deutschland aus gutem Grund politikfern ausgestaltet und der Selbstverwaltung überantwortet. Ob der Gemeinsame Bundesausschuss in diesem konkreten Fall sachgerecht entschieden hat, kann ich nicht beurteilen. Reformansätze wie z. B. die Bewertungsverfahren und Beteiligungsansätze im Gemeinsamen Bundesausschuss anders zu gestalten, sind mir konkret als Pläne auf grüner Seite nicht bekannt, gleiches gilt für die von Ihnen angesprochene Frage zur Reform des Psychotherapeutengesetzes. Da mein eigener politischer Arbeitsschwerpunkt aktuell nicht in dem angesprochenen gesundheitspolitischen Bereich liegt, vermag ich jetzt nicht, eine anderweitige politische Empfehlung meinerseits zu geben. Da ich von meiner Ausbildung her die Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie kennengelernt habe, haben Sie aber mein Interesse geweckt, diesen Fragen in Zukunft auch auf gesundheitspolitischer Seite nachzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk