Frage an Anja Hajduk von Thorsten G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Hajduk!!
Seit 2001 wurden die Polizeibeamten finanziell mit folgenden Kürzungen / Einschnitten belastet:
- faktische Gehaltskürzung durch Rückfall der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38 Std. mit entsprechender Gehaltsanpassung
- faktische Gehaltskürzung durch Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38 auf 40 Std. ohne Gehaltserhöhung
- Wegfall der "freien Heilfürsorge"
- Wegfall der Sonderzahlung für Polizeibeamte zum Eintritt in den Ruhestand
- Wegfall des Urlaubsgeldes für Beamte über dem Amt A8
- Beabsichtigte Reduzierung der Sonderzahlung "Weihnachtsgeld"
Wie sieht ein fairer Ausgleich für diese Rückschritte, in der gesetzlich zugesicherten Alimentierung durch den Staat, für die Beamten aus?
Für welche Maßnahmen stehen Sie ein, damit nicht weiter an der Motivation der Polizeibeamten gespart wird?
Mit freundlichen Grüßen
T. Grohe
Sehr geehrter Herr Grohe,
leider kann ich Ihnen nicht versprechen, alle Kürzungen im Beamtenbereich der letzten 10 Jahre rückgängig zu machen, denn die Notwendigkeit, im Betriebshaushalt zu sparen, bleibt auch in der nächsten Legislaturperiode bestehen, unabhängig von den eventuell sich neu formierenden politischen Mehrheiten. Vor diesem Hintergrund sehen wir es als Erfolg an, dass uns im bei der Neuregelung des Hamburgischen Beamtenrechts im Jahr 2010 gelungen ist, die 60-Jahre Altersgrenze für den Vollzugsdienst sowie für die Feuerwehr zu erhalten.
Falls das Thema Einsparungen beim Weihnachtsgeld erneut auf den Tisch kommt, muss die Ausgestaltung des bisher angedachten Modells überprüft und überarbeitet werden, damit die betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht zu stark belastet werden und die Attraktivität Hamburgs als öffentlicher Arbeitgeber nicht gefährdet wird.
Grundsätzlich plädieren wir für ein einheitliches öffentliche Dienstrecht mit einer weitgehenden Angleichung der Rechte und Pflichten von Beamten und Angestellten und wollen dafür sorgen, dass Tarifverhandlungsergebnisse aus dem Angestelltenbereich ohne Abstriche auch für die Beamtenschaft gelten sollen. Wir halten dies auch deshalb für geboten, weil die in der Vergangenheit oft bemühten beamtenrechtlichen Sonderregelungen (günstigere Altersversorgung, größere Sicherheit des Arbeitsplatzes, Beihilfeanspruch) heute kaum mehr Einsparungen, die nur Beamte betreffen, begründen können.
Mit freundlichem Gruß
Anja Hajduk