Frage an Anja Hajduk von Peter- Alexander von der M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Hajduk,
Im § 9 der Verpackungsverordnung ist geregelt, dass ein einheitlicher Pfand vom Herrsteller bis zum Endverbraucher incl.Mwst zu erheben ist (25 Cent).Quelle : http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/verpackv_lesef.pdf
Nun hält sich aber der Großhandel nicht daran und kassiert 25 Cent netto + Mwst, der Endverbraucher zahlt aber nur 21 Cent + Mwst. Mal abgesehen von dem Millarden Schaden den der Staat an entgangener Umsatzsteuer erleidet (beim Endverbraucher verschwindet in der Regel das Plastik) werden die Last point of sell durch die fehlenden 4 Cent massiv geschädigt, und diese Verluste führen zu geringerem Gewinn und damit Steuereinnahme der Kommune.
Juristisch kann man nicht gegen den Herrsteller oder Großhandel vorgehen, weil...
es in dem Gesetz, dieser Verpackungsverordnung keine Sanktionen gibt, also falls einer gegen den § 9 verstößt. Einfach ausgedrückt: Man darf es nicht, man kann aber auch nicht bestraft werden.
Das Gesetz ist von den Grünen entwickelt worden (Trittin) . Würden Sie mir mal erläutern, was Gesetze sollen ohne Sanktion?
Sehr geehrter Herr von der Marwitz,
haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Da das von Ihnen angesprochene Thema bundespolitischer Natur ist, habe ich bei der zuständigen Stelle der Bundestagsfraktion der Grünen nachgefragt. Dort war das Problem bisher unbekannt, man möchte sich dieser Frage nun aber im Rahmen der parlamentarischen Möglichkeiten annehmen. Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Eine erste Einschätzung ergab, dass es in der Praxis tatsächlich zu Fehlentwicklungen gekommen sein könnte, dies muss aber noch näher untersucht werden.
Zu Steuermindereinnahmen bei den Kommunen dürften diese Fehlentwicklungen nach einer ersten Einschätzung jedoch nicht führen, da die Gewinne ggf. lediglich zwischen allen Beteiligten in der Handelskette verschoben werden - jedoch alle Steuern zahlen.
Nach erster Einschätzung liegt allerdings kein Verstoß gegen die Verpackungsordnung vor, da §9 nicht explizit ausschließt, dass entlang der Handelskette ein höherer Pfandbetrag genommen wird. Somit ist das Problem auch nicht in fehlenden Sanktionen begründet.
Ich würde Ihnen raten, sich mit dem Anliegen auch noch einmal an das Bundesumweltministerium zu wenden, ggf. auch an Einzelhandelsverbände.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk