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Anikó Glogowski-Merten
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Frage von Anja S. •

Wie und in welchem Zeitraum werden Sie sich für spürbare Entlastung für Eltern und insbesondere Mütter einsetzen? #elternfadeout

Sehr geehrte Frau Merten, wie und in welchem Zeitraum werden Sie sich für spürbare Entlastung für Eltern und insbesondere Mütter einsetzen? Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und viele Weitere, wie etwa Frau Prof. Jutta Allmendinger haben dargestellt, dass Mütter ganz besonders unter den Belastungen im Rahmen der Pandemie leiden. Strukturelle Fehlanreize und die mangelnde Gleichstellung von Frauen sind zugrunde liegende Missstände. Die Institute haben entsprechende Vorschläge unterbreitet, daneben gibt es Ideen für akute Entlastungsmöglichkeiten hier: https://mumandstillme.com/elternfadeout–die-grosse-erschopfung-der-mutter-und-was-dagegen-getan-werden-muss . Unter dem Hashtag #elternfadeout wollen wir Sie für dieses Problem dringend sensibilisieren. Wir erwarten, von Ihnen gehört zu werden und hoffen inständig auf schnellstmögliche Entlastung.

Mit freundlichen Grüßen, Anja S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Entlastung für Eltern und insbesondere für Mütter. Als Ampel-Koalition möchten wir Eltern dabei unterstützen, Erwerbs- und Sorgearbeit gerechter untereinander aufzuteilen. Das gilt insbesondere für Mütter. Förderleistungen wollen wir leichter zugänglich machen. Da der Rechtsrahmen für die vielfältigen Familien der gesellschaftlichen Wirklichkeit noch hinterherhinkt, wollen wir ihn modernisieren. So sieht unser Koalitionsvertrag zum Beispiel vor, das Elterngeld zu vereinfachen,  zu digitalisieren und die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung zu stärken. Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben. Den Mutterschutz und die Freistellung für den Partner bzw. die Partnerin soll es bei Fehl- bzw. Totgeburt künftig nach der 20. Schwangerschaftswoche geben. Die Partnermonate beim Basis-Elterngeld werden wir um einen Monat erweitern, entsprechend auch für Alleinerziehende. Wir werden einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einführen und den Anspruch für Selbstständige modernisieren. Für die Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitern wir den Anspruch auf Elterngeld. Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren. Wir verlängern den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf, um den Wiedereinstieg abzusichern. Wir werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage erhöhen um Eltern und Kinder zu unterstützen.

Wir möchten Frauen gezielter mit passenden Angeboten z.B. bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt unterstützen und darauf achten, dass Mütter von kleinen Kindern früher, auch durch Angebote in Teilzeit (z. B. Teilzeitausbildungen) besser erreicht werden. Insbesondere möchten wir auch darauf hinwirken, das Familienrecht anzupassen und zu modernisieren: Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein.

Mit besten Grüßen
Ihre Anikó Merten

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