Setzen Sie sich für den Abbau klimaschädlicher Subventionen ein?
Als Liberale begrüßen wir Debatten über den Abbau von Subventionen ausdrücklich, insbesondere wenn sie als klima- oder umweltschädlich zu werten sind. Es ist jedoch geboten, die einzelnen Subventionen hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Wirkung genaustens zu prüfen und herauszuarbeiten, ob es sich wirklich um Subventionen im Sinne von zweckgebundenen Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln handelt.
Eine Maßnahme, die aus unserer Sicht nicht unter diese Definition fällt, ist zum Beispiel die Dienstwagenbesteuerung. Hierbei handelt es sich um eine pauschale Versteuerung für Firmenwagen, die auch privat genutzt werden dürfen. Ohne diese Regelung müsste für jede Fahrt ein Fahrtenbuch geführt werden, um den steuerlichen Vorteil des Arbeitnehmers adäquat zu bewerten. Von dieser Vereinfachung profitieren sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Finanzverwaltung. Die These, deshalb würden mehr und größere PKWs gekauft und gefahren werden, ist nicht belegt. Nicht immer führt die Pauschalisierung der Besteuerung zu einer geringeren Belastung der Einkommen. Bei einem Wegfall der heutigen Regelungen würden viele Arbeitgeber im Wettbewerb um qualifiziertes Personal ihren Angestellten höhere Löhne zahlen, die dann für den Kauf eines privaten Fahrzeugs zur Verfügung stünden. Ob dieser dann ein klimafreundliches, jedoch teureres Elektroauto ist, die besonders häufig von Unternehmen gekauft werden, darf bezweifelt werden. Eine Erhöhung der Pauschalierung würde auch nicht gleich automatisch zu Steuermehreinnahmen führen, aber zu deutlich mehr Bürokratie. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die pauschalierte Dienstwagenbesteuerung auch für viele Elektrofahrräder gilt.
Auch die Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale ist aus unserer Sicht keine Subvention im engeren Sinn. Stattdessen trägt der steuerliche Abzug der Entfernungskosten dazu bei, negative Arbeitsanreize aus der Einkommensbesteuerung zu reduzieren. Sie gilt für alle Verkehrsmittel, also auch für den ÖPNV und die Deutsche Bahn, ist also neutral gegenüber dem Verkehrsmittel. Davon profitieren die Arbeitnehmer, die Unternehmen, aber auch der Fiskus. Eine Streichung würde zudem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den unteren Einkommensgruppen wesentlich stärker belasten, da diese statistisch betrachtet längere Wege zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen.
Bei vielen Maßnahmen sind wir für Diskussionen jedoch offen und mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Agrardieselsubvention wurden bereits konkrete Schritte vereinbart. Zudem haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, im Rahmen der EU-Energiesteuerrichtlinie die steuerliche Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer zu überprüfen. Als FDP-Fraktion streben wir einen grundsätzlichen Regimewechsel an. Subventionen und Verbote sollen zugunsten eines sektorübergreifenden Emissionshandels weichen. Dafür braucht es schnellstmöglich eine Reform der nationalen CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Um die Akzeptanz für marktwirtschaftlichen Klimaschutz zu sichern, machen wir uns weiterhin für die Auszahlung eines Klimageldes stark.