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Anikó Glogowski-Merten
FDP
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Frage von Dennis S. •

Sehr geehrte Frau Glogowski-Merten, werden Sie dem Antrag 20/4886 der CDU/CSU Fraktion zum Thema ME/CFS zustimmen?

Sehr geehrte Frau Glogowski-Merten,


ich gehöre zu den mindestens 500.000 an ME/CFS erkrankten Menschen in Deutschland. 
Der zum Thema ME/CFS gestellte Antrag 20/4886 wurde, wie Sie sicher wissen, am 19.01.2023 im Bundestag diskutiert. Alle Fraktionen waren sich einig, dass dringend etwas passieren muss, um den Erkrankten zu helfen.
Ich würde gern wissen, ob Sie persönlich dem Antrag zustimmen werden? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Antwort von
FDP

Aufgrund der Dramatik und auch Dringlichkeit des Themas begrüßen wir es, dass die Union mit ihrem Antrag zu ME/CFS (Drucksache 20/4886) die Debatte im Bundestag angeregt hat. Wir befassen uns auch fraktionsübergreifend bereits seit Frühjahr 2022 im Rahmen einer Petition damit, welche Verbesserungen seitens der Politik möglich und nötig sind, um die Änderungen zur Versorgung von ME/CFS-Patientinnen und -patienten im Gesundheitswesen anzustoßen.

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU hat wertvolle Impulse geliefert, weist in unseren Augen jedoch auch inhaltliche Schwächen auf. So denken wir, dass die Erstellung eines regional und fachlich gegliederten Verzeichnisses über Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen und stationären Bereich mit spezifischer Expertise zu ME/CFS den Betroffenen dienlicher wäre als der Aufbau von Koordinierungsstellen bei den Bundesländern. Betroffene wissen oft nicht, welche Ärztinnen und Ärzte sich überhaupt mit dem Krankheitsbild auskennen und pendeln von Anlaufpunkt zu Anlaufpunkt, was zusätzlich Kraft kostet.

Durch fehlende Aufklärung von Politik, Ärzteschaft und Öffentlichkeit erfahren die Patientinnen und Patienten oft erhebliche Stigmatisierung sowie mangelnde Anerkennung bei Krankenkassen, Versorgungsämtern, Rentenversicherungen, Schulen und Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Sozialdienstes und der Jugend -und Familienberatung. Wir sehen hier dringenden Aufklärungsbedarf. Doch die von der Union geforderte Aufklärungskampagne präzisiert den Adressaten nicht. Inhalte ärztlicher Weiterbildungen sind de facto eine ausschließliche Angelegenheit der Ärztekammern, auf die der Gesetzgeber keinen Einfluss hat.

Aus den genannten Gründen ist der Antrag der Union für uns nicht zustimmungsfähig gewesen. Seien Sie jedoch versichert, dass wir mit Hochdruck am Thema arbeiten und uns für den Aufbau von den im Koalitionsvertrag genannten Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen für ME/CFS und auch ein langfristig gesicherte Forschungsfinanzierung einsetzen.

 

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