Werden Sie sich für eine Anhebung des Verkaufsalters von alkoholischen Getränken auf 18 Jahre einsetzen?
Sehr geehrte Frau Westerwelle!
In Deutschland ist die Altersgrenze für den Kauf von alkoholischen Getränken niedrig: Bier und Wein können bereits mit 16 Jahren legal erworben werden. In vielen europäischen Ländern liegt das Jugendschutzalter bei 18 Jahren, in einigen Ländern sogar noch höher. Eine im April veröffentlichte Studie aus Österreich bestätigt den Zusammenhang zwischen niedrigem Jugendschutzalter und problematischem Alkoholkonsum.
Die unterschiedliche Einordnung von Bier, Wein und Spirituosen suggeriert, dass Alkohol in bestimmten Produktarten weniger gefährlich sei, was jedoch keine wissenschaftliche Begründung für sich beanspruchen kann. Eine vergleichbare Regelung beim Jugendschutz zu Tabakprodukten würde unterschiedliche Mindestalter für Zigaretten beziehungsweise Zigarren oder Pfeifentabak vorsehen – und ist aus gutem Grund weltweit unbekannt.
Beste Grüße für die Guttempler in Bielefeld
Rolf Hüllinghorst
Weitere Infos unter www.alkoholpolitik.de
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für ihre Frage! Die Studie kenne ich leider nicht, schaue ich mir aber sehr gerne an. Aber aktuell sehe ich keinen Anlass die geltende Altersbegrenzung verändern zu wollen. Das Gesetz sieht aktuell vor, dass Bier, Wein, Schaumwein oder Mischgetränke mit diesen an 16-jährige Verkauft werden darf. Bier oder Wein haben einen viel geringeren Alkoholanteil als Branntweine, hier ist klar festzustellen „die Dosis macht das Gift“. Eine frühere Teilfreigabe, gerade die geringer dosierten Getränke lehren den Umgang mit Alkohol und zum anderen finden Jugendliche auch jetzt ihre Wege um sich Alkohol zu beschaffen. Somit würde ich auch stark an der Zweckmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze zweifeln.
Eventuell könnten weitere Investition in Präventionsmaßnahmen oder Früherkennungssysteme mehr helfen.
Beste Grüße Angelika Westerwelle