Frage an Angelika Klingel von Adolf W. bezüglich Soziale Sicherung
Der Landesbehindertenbeauftragte ist der bestmöglich denkbare Vertreter von Menschen mit Behinderung. Wir betroffene Angehörige bemühen uns deshalb seit längerer Zeit, ihn als ordentliches Mitglied der Vertragskommission zu etablieren. Dort werden von den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und der Freien Wohlfahrtspflege die entscheidenden Weichen gestellt in Bezug auf "Eingliederungshilfe". Wenn auch Sie das grosse Thema "Inklusion" offensiv vertreten, erwarten wir Ihren Einsatz dafür, Teilen Sie unsere -bisher leider erfolglosen!- Bemühungen und wenn ja: Was wäre wann Ihre persönliche Initiative für dieser Art Inklusion ?
Sehr geehrter Herr W.,
damit Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen voll teilhaben können, muss sich viel ändern. Grün-Rot hat eine große Liste von Handlungserfordernissen angegangen und hat dabei auch mit Hilfe des unabhängigen Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Gerd Weimer, den Beteiligungsprozess – „nicht ohne uns über uns“ – auf eine völlig neue Ebene gehoben. Dabei wurde eine große Zahl von Veränderungen auf den Weg gebracht und in einem Landesaktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg zusammengefasst. Hervorzuheben ist:
• Wir haben eine wesentliche Erweiterung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes durchgesetzt. Dabei wurden der Umgang der Behörden des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg mit Menschen mit Behinderungen neu geregelt, verbindliche Beteiligungsprozesse von Menschen mit Behinderungen auf der Landesebene fixiert und die Landkreise und kreisfreien Städte zur Einsetzung von unabhängigen Behindertenbeauftragten mit festgelegten Rechten und Aufgaben verpflichtet.
In der Anhörung zum Gesetz erhielten wir dafür die Unterstützung der Verbände der Betroffenen.
• Beim Thema Wohnungsneubau haben wir hinsichtlich der Barrierefreiheit mit der Änderung der Landesbauordnung einiges erreicht, hauptsächlich dadurch, dass in neu gebauten Wohngebäuden mit mehr als zwei – statt bisher mehr als vier – Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein müssen.
• Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus haben wir wieder in Gang gesetzt und enorm ausgeweitet. Viele der schwerbehinderten Menschen gehören dort zum bevorzugten Personenkreis.
• In den Fällen, in denen das Wohnen in einer eigenen Wohnung nicht möglich ist oder nicht gewünscht wird, fördern wir massiv den Bau von dezentralen, gemeindenahen und innovativen Wohnangeboten als Alternative zum Wohnen in den bestehenden großen Einrichtungen. Zudem haben wir die Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften außerhalb der Heime gesetzlich geregelt und damit zugelassen.
• Mit dem neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz haben wir eines der fortschrittlichsten Gesetze dieser Art beschlossen. Dabei haben wir vor allem das Zusammenspiel der Akteure vor Ort und den Schutz vor unangemessener Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung neu geregelt sowie die Rechtsstellung psychisch kranker oder behinderter Personen gestärkt. Die finanzielle Förderung der sozialpsychiatrischen Dienste in den Kommunen haben wir gegenüber dem Ansatz der alten Koalition verdoppelt (4 Mio. Euro
p.a.) und auch gesetzlich verankert.
• Bei der Inklusion im Bereich Arbeit haben wir in der Landespolitik nur wenige Ansatzpunkte, weil hier im Wesentlichen Bundesrecht gilt. Aber wir kümmern uns darum, auch außerhalb der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen die Inklusion voranzutreiben.
• In der baden-württembergischen Denkmalpflege haben wir die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt.
Lange Rede…. Ich halte den Landesbehindertenbeauftragte ebenfalls für den kompetentesten Vertreter von Menschen mit Behinderung und werde mich dafür einsetzen, dass er als ordentliches Mitglied in die Vertragskommission einbezogen wird.
Mit Herzlichen Grüßen
Angelika Klingel