
(...) Niemandem. Insbesondere bei Respektlosigkeit oder gar Feindschaft zwischen den sich trennenden Eltern ist das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht besonders sorgfältig zu prüfen. Die Familien-Partei sagt: "in allen Fällen, in denen ohne Verschulden der/ des Umgangsberechtigten kein Umgang stattfindet, sollte ein Verfahrenspfleger zwecks Wahrnehmung berechtigter Kindesinteressen zum Einsatz kommen und den Umgang zwischen Kind und Eltern sicher stellen". (...)