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Angelika Hagedorn
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Frage von Helga W. •

Frage an Angelika Hagedorn von Helga W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

seit der Kindschaftsreform 1998 gibt es das gemeinsame Sorgerecht für die Eltern.
Ich bin seit einigen Jahren geschieden und unsere Kinder leben bei ihrem Vater. Mein geschiedener Mann hält sich nicht an das Umgangsrecht, welches vom Familiengericht festgelegt wurde, somit hebelt er das gemeinsame Sorgerecht aus.
Gibt es nicht gesetzliche Möglichkeiten, um dieses Verhalten, worunter letztlich die Kinder leiden zu unterbinden?

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Weltecke-Kramer,
Vielen Dank für Ihre mail.

Mir sind schon viele Fälle dieser Art begegnet. Die Kindschaftsrechtsreform von 1998 sollte eigentlich dazu beitragen, diese Form von Problemen erheblich zu mildern. Aber offensichtlich ist die Kindschaftsrechtsreform noch nicht in den Köpfen angekommen. Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht.Ich gehe davon aus, dass Sie die üblichen rechtlichen Schritte schon ausprobiert haben, sich an das Jugendamt wenden und einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht stellen. Kommt eine Einigung nicht zustande,kann das Familiengericht eine Entscheidung über den Umgang treffen. Notfalls kann diese Entscheidung auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Aber hier kommen wir zum Hauptproblem. Wem ist mit solchen Zwängen gedient? Niemandem. Insbesondere bei Respektlosigkeit oder gar Feindschaft zwischen den sich trennenden Eltern ist das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht besonders sorgfältig zu prüfen. Die Familien-Partei sagt: "in allen Fällen, in denen ohne Verschulden der/ des Umgangsberechtigten kein Umgang stattfindet, sollte ein Verfahrenspfleger zwecks Wahrnehmung berechtigter Kindesinteressen zum Einsatz kommen und den Umgang zwischen Kind und Eltern sicher stellen". (Parteiprogramm 02,S.24) Ich wünsche Ihnen, dass Sie bald Ihren Kindern sagen können, wie oft Sie an sie gedacht haben und wie stark Sie um sie gekämpft haben.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hagedorn