Frage an Angelika Graf von Daniel B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Reiman,
in Ihrer Antwort vom 25.07.12 schrieben Sie bezüglich der THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr, dass es noch keine wissenschaftlich bewiesenen Grenzwerte gäbe.
Allerdings sind Gefahrengrenzwert-Empfehlungen sehr wohl im Rahmen der DRUID Studie wissenschaftlich ermittelt worden, welche im Dokument " Summary of Main Druid Results" auf S. 10 zu finden sind, welches am 24. Januar dieses Jahres veröffentlich wurde. Diese belaufen sich auf THC 3.3-4.5ng/mL.
Wie kann es sein, dass diese handfesten wissenschaftlich erreichten Ergebnisse aus einer staatlich unterstützten internationalen Studie, welche genau zu diesem Zwecke ins Leben gerufen wurde, seit Januar, weder der Bundesregierungen noch Ihnen bekannt sind oder umgesetzt wurden?
Wie kann es ausserdem sein, dass ie Studie der Duke Universität, welche neuronale Langzeitschäden durch Cannabiskonsum erforscht,bereits ( obwohl erst Ende Juli veröffentlicht) von konservativeren Parteien teils fälschlich zur Verfechtung der Repressionspolitik benutzt wird, aber die Ergebnisse der eigens in Auftrag gegebenen Studie komplett ignoriert werden?
Es kann nur im Interesse des Rechtstaates sein, die Diskriminierung der Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr zu beenden,und wissenschaftlich fundierte Gefahren-Grenzwerte (wie sie nun vorliegen) einzuführen und die analytischen Grenzwerte zusammen mit der Diskriminierung im FEV abzuschaffen.
Natürlich ist es in unser aller Interesse, berauschtes Fahren zu unterbinden und zu bestrafen, allerdings sollte es dann weniger Diskrepanzen zwischen der Behandlung von Alkohol und Drogensünder geben.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Blume,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 16. September 2012 zum Thema Cannabis.
Ich unterstütze Sie in Ihrem Engagement, eine mögliche Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr zu beenden. Ich nehme an, dass wir beide wollen, dass dies auf der Grundlage eindeutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen muss. Die Beantwortung Ihrer Frage durch Frau Reimann erfolgte auf den Erkenntnissen, die die Opposition von der schwarz-gelben Bundesregierung auf konkrete Fragen unsererseits erhalten hat. Die einzige Schriftliche Frage, die in dieser Legislaturperiode von einem bzw. einer Abgeordneten diesbezüglich an die Regierung gestellt wurde, kam von mir. Die Bundesregierung lobt die in Deutschland erstellte und von Ihnen zitierte Studie zunächst, windet sich dann aber bei den Konsequenzen, die sie daraus ziehen wird: "In Deutschland werden die Projektergebnisse in die regelmäßigen Aktualisierungen der Regelungen zur Fahreignung (wie zum Beispiel die Beurteilungskriterien und Begutachtungsleitlinien) einfließen", so die schwarz-gelbe Bundesregierung.
Die DRUID-Studie hat ergeben, dass Alkohol die am häufigsten entdeckte psychoaktive Substanz im Straßenverkehr ist. Die allgemeine Verfügbarkeit und der traditionelle Gebrauch ist hierfür sicherlich ein Grund, weshalb die Legalisierung von weiteren psychoaktiven Substanzen generell kritisch zu sehen ist. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass auf derselben Seite, die Sie zitieren, auch das Ergebnis zu finden ist, dass Fahrer, die positiv auf Cannabis getestet wurden (≥1 ng/ml), ein um den Faktor zwei größeres Risiko aufwiesen, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein als solche, die nicht auf Cannabis positiv getestet wurden. Doch haben alkoholisierte Fahrer ein noch höheres Risiko. Allein dieses Ergebnis muss Grund genug sein, die Regelungen sowohl zur Entkriminalisierung bei Geringer Mengen bei Cannabis als auch die unterschiedliche Behandlung von Alkohol und Cannabis zu überprüfen. Ich habe dafür in meiner Fraktion einen Vorstoß gemacht. Doch besteht in meiner Fraktion hierfür noch der Bedarf einer genaueren Auseinandersetzung mit der Studie. Außerdem befindet sich die SPD, wie Sie sicherlich wissen, in der Opposition und würde mit einem entsprechenden Antrag nicht die nötige Mehrheit im Deutschen Bundestag finden. Doch habe ich die unklare Antwort der Bundesregierung auf meine Frage sowie Ihre Anfrage zum Anlass genommen, die Bundesregierung (mit einem gewissen Abstand zur letzten Frage) nun erneut zu fragen, inwiefern die Erkenntnisse der DRUID-Studie denn nun in die Regelungen zur Fahreignung eingeflossen sind.
Das Thema Cannabis und Fahrtüchtigkeitsbeurteilung wird uns sicherlich noch einige Jahre beschäftigen. Auch wenn ich eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol ablehne, so bin ich sehr daran interessiert, die Gefahren der psychoaktiven Substanzen - auch der zum Teil hochgefährlichen neuen synthetischen Substanzen - ernst zu nehmen. Dabei darf eine Legalisierung möglichst vieler Drogen nicht das Ziel sein, sondern der Kampf gegen die Sucht und den Folgen von Suchterkrankungen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf