Frage an Angelika Brunkhorst von susanne und claudia c. bezüglich Finanzen
Zur geplanten Erbschaftsteuerreform:
sehr geehrter herr ortel,
wir leben in einer eingetragenen lebenspartnerschaft, sorgen und stehen voll für uns gegenseitig ein, und möchten uns nun, auch zur rentensicherung eigentum zulegen. die momentane erbschaftssteuer lässt uns überlegen, ob wir nicht lieber auf diese massnahme verzichten, weil im fall eines todesfalles der hinterbliebende einen freibetrag von 5200 euro hätte. im gegensatz dazu eheleute von 256.000 euro. in vielen fällen würde das bedeuten, das der hinterbliebende das eigentum verkaufen muss. wir haben alle pflichten von eheleuten, aber nicht mal die wichtigsten rechte, die auch unser überleben absichern würden. wann beenden sie endlich die diskriminierungen und stehen für gleichheit, freiheit und gerechtigkeit ein?????????
hochachtungsvoll
susanne und claudia cooberg
Sehr geehrte Damen Cooberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie an Angelika Brunkhorst geschickt, aber an Holger Ortel gerichtet haben. Wir leiten Ihr Schreiben gern an Herrn Ortel weiter. Sollten Sie Fragen an Frau Brunkhorst haben, bitten wir Sie, diese schriftlich zu stellen oder sie über das Kontaktformular unter www.angelika-brunkhorst.de zu kontaktieren.
Zu Ihren Fragen: Auch nach Ansicht der FDP ist die Ungleichbehandlung von Ehepartner und eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftssteuerreform ungerecht. Daher hat die FDP-Fraktion im Sommer diesen Jahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir empfehlen hierzu auch einen Besuch der Internetseite von Frau Brunkhorsts Kollegen Michael Kauch, der sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt: www.michael-kauch.de.
Mit sommerlichen Grüßen aus Berlin
i.A. Marie-Christine von Hahn
Wissenschaftliche Mitarbeiterin