Frage an Angelika Brunkhorst von Hans-Günther G. bezüglich Innere Sicherheit
Das Speichern von Verbindungsdaten ist nach Ansicht von Fachleuten für die Kriminalitätsbekämpfung immer wichtiger, da viele Straftaten erst später bekanntwerden und u. a. die Kriminalist unter Nutzung des Internets und anderer Kommunikationsmittel immer mehr zunehmen. Weshalb verweigert die FDP eine gesetzliche Regelung der Daten? Die Daten werden ja nur angefordert, wenn ein entsprechender Verdacht der schwerwiegenden Straftat vorliegt, eine richterliche Überprüfung / Anordnung wäre als Sicherheitsstufe eingebaut.
Ich meine, dass die FDP damit die Aufklärung und Verhütung teilweiser schwerster Verbrechen - bis hin zur Entführung / zum Mord - gefährdet, wenn z. B. die Leiche erst nach Wochen oder Monaten gefunden wird und Funkzellendaten zwar helfen könnten, jedoch nicht mehr greifbar sind. Da der unbescholtene Bürger hier keinerlei Nachteile erfährt, verstehe ich die Haltung der FDP nicht.
Sehr geehrter Herr Gramberg,
die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht eine Überwachung aller Bürger. Mit den gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt von Gesprächen und E-Mail- bzw. SMS-Schriftverkehr, persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich.
Die Menschen in Deutschland dürfen nicht pauschal unter Verdacht gestellt und ohne Anlass beim mobilen Telefonieren, Versenden von SMS-Nachrichten oder Surfen im Internet überwacht werden. Deshalb lehnt die FDP die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab.
Dazu kommt, dass in der weit überwiegenden Mehrheit der Ermittlungsverfahren Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten keine Rolle spielen. Daten, die in der Vergangenheit als Vorratsdaten gespeichert wurden, haben zudem selten zur Aufklärung von Straf- und Terrorismustaten beigetragen.
Als bürgerrechtsfreundlichen Gegenentwurf zu einer anlasslosen Massenspeicherung auf Vorrat schlagen wir als FDP die anlassbezogene Sicherungsanordnung vor: Bei Verdacht auf Straftaten können die Telekommunikationsunternehmen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft angewiesen werden, Telekommunikationsdaten zu speichern.
Die heutzutage ohnehin vorgenommene zeitweilige Speicherung wird nur auf Zuruf der Ermittler verlängert. Den Ermittlungsbehörden soll es auch nur bei Verdacht erlaubt werden, bei den Internetprovidern innerhalb eines kurzen Zeitraumes abzufragen, welcher Vertragskunde sich hinter einer bereits bekannten IP-Adresse steht, die den Ermittlern bereits bekannt ist (Bestandsdatenauskunft). Die Behörden können von den Nutzern jedoch keine Profile erzeugen. Auch werden keinerlei Daten der besuchten Internetseiten gespeichert."
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunkhorst