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Frage von Gerd P. •

Frage an Angelika Brunkhorst von Gerd P. bezüglich Recht

Warum haben Sie gegen schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung gestimmt? Ihre Beweggründe würden mich interessieren.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Plast,

vielen Dank für Ihre Frage. § 108e des Strafgesetzbuchs stellt die Abgeordnetenbestechung unter Strafe.

§ 108e StGB lautet: „(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.“

Ich habe gegen eine Verschärfung des geltenden Straftatbestands gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass es sich dabei um eine vernünftige Regelung handelt. Diese Bestimmung ist das Ergebnis von sehr intensiven Beratungen des Deutschen Bundestags. In dieser Wahlperiode hat beispielsweise der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Oktober 2012 eine öffentliche Anhörung durchgeführt:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/27_Bek__mpfung_Abgeordnetenbestechnung/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Brunkhorst