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Angelika Brunkhorst
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Frage von Heino L. •

Frage an Angelika Brunkhorst von Heino L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Frau Brunkhorst,

inwischen beginnt die EZB wieder Anleihen Europäischer Staaten aufzukaufen. Damit dieser Deal möglich ist, hat die EZB die Gelddruckmaschine angeworfen. Die Schulden werden vergemeinschaftet. Die Gefahr einer Inflation wächst.

Sie haben im Bundestag dem Fiskalpakt und dem ESM zugestimmt. Allerdings werden durch die aktuelle Aktion der Europäischen Zentralpakt, ohne eine demokratische Zustimmung der Nationalstaaten, die finanziellen Verbindlichkeiten erhöht. Besonders davon betroffen ist Deutschland.

Meine Frage, wie hoch sind aktuell Deutschlands Verbindlichkeiten einschließlich der Target Forderungen? Eine weitere Frage ist , ob der Schuldenankauf durch die EZB durch bestehende Gesetze gedeckt Wenn nicht, was unternimmt die Regierung, damit
die Währung stabil bleibt, und die beschlossene Schuldenhöhe für Deutschland nicht überschritten wird. Letzte Frage: bisher wurden alle Vereinbarungen und Zusagen bis zum heutigen Tag nicht eingehalten. Glauben Sie, ob in Zukunft die betroffenen Staaten sich an die vereinbarten Regeln halten werden.

MfG Heino Lohöfer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lohöfer,

die aktuelle Haftungssumme Deutschlands im Rahmen des ESM, EFSF und Griechenland I- Paket belaufen sich für den unwahrscheinlichen Fall auf max. 360 Mrd. €.

Die Regierung hat gerade damit die Währung stabil bleibt den Fiskalvertrag und den ESM in mühsamen Verhandlungen mit vielen weiteren Staaten der EU erreicht.
Im Wesentlichen enthält der Vertrag folgende Neuerungen gegenüber der bestehenden Rechtslage:

- Der Vertrag sieht ehrgeizige Vorgaben für nationale Schuldenbremsen vor. Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit darf die Obergrenze von 0,5 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen, solange die Schuldenquote nicht deutlich unter 60 % liegt. Die Verantwortung für solide Finanzen liegt damit da, wo sie hingehört: auf nationaler Ebene.
- Die Umsetzung in nationales Recht muss mit starker und permanenter Bindungswirkung, vorzugsweise auf Verfassungsebene, erfolgen. Die Umsetzung kann durch eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durchgesetzt werden. Für den Fall der Nichtbefolgung von EuGH-Urteilen sind Strafzahlungen von bis zu 0,1 % des BIP an den ESM vorgesehen.
- Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm auflegen. Die Eröffnung und alle weiteren Beschlüsse im Rahmen eines Defizitverfahrens werden hinsichtlich der Nichteinhaltung des Defizitkriteriums zukünftig quasi-automatisch erfolgen (umgekehrte qualifizierte Mehrheitsentscheidung).
- Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung. Der Vertrag regelt ein Verfahren zu einer besseren politischen Steuerung des Euro-Währungsgebiets in Gestalt von regelmäßigen, mindestens zwei Mal im Jahr stattfindenden Tagungen des Euro-Gipfels.
- Nicht zuletzt wird die Möglichkeit einer Konferenz von Vertretern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zu Fragen der Haushaltspolitik und anderer vom Vertrag erfasster Angelegenheiten vorgesehen.

Der Fiskalvertrag soll mit diesen Regelungen einen Beitrag dazu leisten, dass sich die Mitgliedstaaten auch an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten. Die Vorteile der Währungsunion sind nicht zum Nulltarif zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Brunkhorst