Frage an Angelika Brunkhorst von Christopher B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Brunkhorst,
mit Schrecken habe ich in den Medien von einer geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gehört, der das freie Rederecht der Abgeordneten beschränken soll.
Angeblich sollen Abgeordnete nur noch mit Zustimmung der Fraktion reden dürfen.
Sind diese Informationen richtig?
Ich persönlich würde eine derartige Änderung für einen massiven Eingriff in unsere demokratische Kultur halten und es klingt danach, als wären kritische / abweichende Meinungen in unserem Parlament nicht erwünscht. Politik muss sich m. E. in einem Spannungsfeld entwickeln können. Dazu gehören auch nicht-mehrheitsfähige Meinungen einzelner (unbequemer?) Abgeordneter und es ist nicht nur eine Frage des gegenseitigen Respekts, sich diese auch anzuhören (und vielleicht die eigene Position kritisch zu hinterfragen), sondern meiner Meinung nach elementar in einem demokratischen Rechtsstaat.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Meinung zu diesem Thema darlegen würden. Würden Sie einer derartigen Änderung im Bundestag zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christopher Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
obwohl die Diskussion bereits ein wenig zurückliegt, möchte ich Ihnen Ihre Frage beantworten. Die Informationen sind in dieser Form nicht ganz richtig. Die FDP-Bundestagsfraktion strebt keine Beschneidung der Rederechte im Bundestag an. Das Problem ist, dass die Geschäftsordnung des Bundestags keine klare Regelung bzgl. der Rederechte von abweichenden Rednern hat. Mit der damals angedachten Änderung sollte dieses Problem behoben und die Rederechte der Abgeordneten gestärkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunkhorst