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Angelika Brunkhorst
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Frage von Carin F. •

Frage an Angelika Brunkhorst von Carin F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Brunkhorst,

seit der § 175 STGB im Jahr 1969 abgeschafft wurde, ist sexueller Missbrauch von Tieren grundsätzlich straffrei. Das Tierschutzgesetz greift erst, wenn dem Tier nachweislich schwere körperliche Schäden zugefügt wurden. Wie schwierig das zu beweisen ist, verdeutlicht der Fall eines Mannes, der 2010 in einer Gerichtsverhandlung wegen sexuellen Verkehrs mit seiner Hündin vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen wurde. (Fernsehbeitrag: http://www.youtube.com/watch?v=UA-uE8PZdPE/ ) Der Mann darf trotz seiner Neigung weiter legal Hunde halten.

Durch das Internet hat sich das Problem des Tiermissbrauchs erheblich verschärft. So gibt es diverse Foren, in denen sich Zoophile über ihre Praktiken ungehemmt austauschen. Es wurde sogar ein als gemeinnützig (!) anerkannter Verein gegründet, der nicht nur für gesellschaftliche Akzeptanz der Zoophilie wirbt sondern angeblich sogar dem Schutz der betroffenen Tiere dienen soll. ( http://www.zeta-ev.info/ )
 
Viele Fachleute sind sich einig, dass die derzeitige Gesetzeslage nicht ausreicht. Hier die Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Landestierschutzbeauftragten in Hessen:
http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/stellungnahmen_tvt.htm
http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/stellungnahmen_LTB_Madeleine_Martin.htm

Im Jahr 2009 legte der Bund gegen Missbrauch von Tieren bmt dem BmELV und dem Bundesjustizministerim ein Rechtsgutachten vor, das ebenfalls den völlig unzureichenden Schutz der Tiere feststellt: http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=38

Dass die Bundesregierung bisher nichts unternommen hat, um den sexuellen Missbrauch von Tieren wieder unter Strafe zu stellen, kann ich mit meinem Rechtsempfinden nicht in Einklang bringen. Daher meine Frage: Welche Maßnahmen werden Sie oder Ihre Partei ergreifen, damit Tiere juristisch wieder wirksam vor sexuellen Übergriffen geschützt werden?

Mit freundlichen Grüßen, 
 
Carin Folkerts

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Folkerts,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Tierschutz. Bevor ich Ihnen antwortete möchte ich unterstreichen, dass ich jeglichen sexuellen Missbrauch – sei es gegen Menschen oder gegen Tiere – ganz entschieden ablehne.

Sie fragen, welche Maßnahmen die FDP ergreifen will, damit Tiere juristisch wirksamer vor sexuellen Übergriffen geschützt werden.

Mit dem Paragraf § 17 des Tierschutzgesetzes haben wir eine Rechtsgrundlage, die Missbrauch von Tieren mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren bestraft. Hierunter fallen auch sexuelle Übergriffe. Eine Gesetzesänderung ist deshalb nicht notwendig. Um dieser Tierquälerei einen Riegel vorzuschieben, ist jedoch eine konsequentere Umsetzung geltenden Rechts dringend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Brunkhorst MdB