Frage an Angelika Brunkhorst von Jan-Peter H. bezüglich Wirtschaft
Haftpflicht für Kernkraftwerke Teil 2
Sehr geehrte Frau Brunkhorst,
Vielen Dank für die individuelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37511--f289349.html#q289349 zur Haftpflicht für Kernkraftwerke.
Ihre Antwort beschreibt sehr gut den Status Quo der Haftpflicht-Versicherung von Kernkraftwerken in Deutschland. Ich habe mich inzwischen zu diesem Thema selbst noch weiter recherchiert, und würde mich sehr freuen, von Ihnen noch eine Antwort zu weiteren Details bekommen:
1)Rolle von Betriebshaftpflicht Versicherungen in der freien Marktwirtschafft
Stimmen Sie zu, dass Betriebshaftpflicht-Versicherungen in der freien Marktwirtschaft zur Absicherung von Risiken Dritter dienen sollten, die die Solvenz eines Betriebes bedrohen könnten ?
2) Europäischer Haftpflicht-Pool für Kernkraftwerke
Strom aus Kernkraftwerken wird europaweit gehandelt und die Auswirkungen eines Störfalles der Stufen INES 5 bis INES7 können schnell länderübergreifend sein. Weiterhin funktioniert das Prinzip Haftpflicht-Versicherung so, dass große Risiken besser gestemmt werden können, je größer der Pool der Beitragszahler ist.
Die klassische Haftpflicht-Versicherung für Kernkraftwerke wird derzeit über national organisierte Pool wie z.B. der Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) organisiert.
Stimmen Sie zu, dass eine Verbreiterung des Pool-Ansatzes auf europäischer Ebene die Haftpflicht-Versicherung eines deutlich größeren Risikos ermöglicht, und gleichzeitig wettbewerbsneutral für alle europäischen Betreiber von KKWs wäre ?
3) Rolle von Ausschüssen im Parlament
Mir ist bisher nicht klar welche Rolle eine Ausschuss im Parlament hat und wie er funktioniert.
wäre es möglich, dass der Ausschuss "Umwelt..." Experten zur möglichen Ausgestaltung eine europäischen Haftpflicht Pools für KKWs einlädt, damit die Regierung dies später in als Vorschlag in die EU einbringt ?
Sehr geehrter Herr Homann,
Ihre weitere Anfrage über abgeordnetenwatch habe ich erhalten.
Haftpflichtversicherungen dienen generell dazu finanzielle Risiken abzudecken, die eintreten, wenn der Versicherungsnehmer einen Dritten schädigt und dieser Schadensersatzansprüche geltend macht. Zu Betriebshaftpflichtversicherungen können Sie sich allgemein über die Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft informieren: http://www.gdv.de .
Auf europäischer Ebene regelt insbesondere das Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie Haftungsbedingungen für den Betreiber von KKW und die Entschädigung: http://www.bfs.de/de/bfs/recht/rsh/volltext/1E_Multilateral/1E_5_1_Paris_Con.pdf .
Zudem gibt es ein internationales Nuklearhaftungsabkommen, die Wiener Konvention (Vienna Convention on Civil Liability for Nuclear Damage - Vienna Convention): http://www.bfs.de/de/www/bfs/recht/rsh/volltext/1E_Multilateral/1E_5_3_Vienna_Con.htm
Informationen über die Diskussion auf europäischer Ebene finden Sie beispielsweise über folgende Links:
http://ec.europa.eu/energy/nuclear/index_en.htm
http://europa.eu/legislation_summaries/energy/nuclear_energy/index_de.htm
Über die Aufgaben und Funktionen von Ausschüssen im Deutschen Bundestag und die Arbeit des Parlaments können Sie sich auf der Website des Deutschen Bundestages informieren, insbesondere über diesen Link: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/index.html .
Darüber hinaus rege ich an, dass Sie sich im Hinblick auf Ihre sehr ins Detail gehenden Fragen direkt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. an das Bundeswirtschaftsministerium und/oder an die Generaldirektion Energie bzw. den Kommissar für Energie der EU-Kommission wenden: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/oettinger/contact/commissioner/index_de.htm
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunkhorst