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Angelika Brunkhorst
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Frage von Michael v. •

Frage an Angelika Brunkhorst von Michael v. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Frau Brunkhorst,
berechnet man bei der Atomenergie die Aufwendungen für den Abbau, den Transport, die Aufbereitung mit ein, ist der Atomstrom der teuerste Strom, den es gibt. Berechnet man die ungeklärte Frage der Endlagerung hinzu, schnellt der Atomstrom in ungeahnte Höhen. Nach dem jüngsten Castor-Transport kommen weitere gigantische Summen bei den Demonstrationen hinzu. Ein solcher Strom ist unverantwortbar, da er nicht nur extrem teuer ist, sondern auch die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet. Pannen in Atomkraftwerken bestätigen dieses nachhaltig, v. a. Tschernobyl. Warum stoppt Ihre Partei nicht dieses teure und gefährliche Atomstromszenario? Das Volk hat bei den Demonstrationen zum Castortransport gezeigt, dass es nicht mehr von der Atomlobby, die für einen schnellen Euro die Umwelt zerstört und die Gesundheit der Menschen gefährdet, bevormundet werden will. Was tun Sie, um diese Missstände zu unterbinden?
Beste Grüße
Michael v. Lüttwitz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen.

Die von Ihnen angesprochenen Kosten sind eingerechnet. Nach § 9a Abs. 1a des Atomgesetzes sind die Betreiber der Kernkraftwerke dazu verpflichtet, den sog. Entsorgungsvorsorgenachweis zu führen. Darunter fallen auch im Rahmen der Stilllegung abgebaute radioaktive Anlagenteile. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen für die Zwischen- und Endlagerung zahlen, wie Sie beispielsweise § 21a und § 21b Atomgesetz in Verbindung mit der Endlagervorausleitungsverordnung entnehmen können. Die Betreiber der Kernkraftwerke bilden deshalb für die Entsorgungskosten in ihren Bilanzen Rückstellungen.

Ihre Einschätzung, die friedliche Nutzung der Kernenergie gefährde die Gesundheit der Bevölkerung, teile ich nicht. Das hohe Sicherheitsniveau deutscher Kernkraftwerke wird regelmäßig durch die auch im Internet veröffentlichten Berichte des Bundesamtes für Strahlenschutz über sog. meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen belegt. Der Tschernobyl-Reaktor ist mit den deutschen Leichtwasser-Reaktoren nicht vergleichbar. Ein Reaktor vom Typ des Kernkraftwerks in Tschernobyl wäre in Deutschland nicht einmal genehmigungsfähig.

Mit der 12. Atomgesetznovelle wird zudem zusätzlich zu den bestehenden Verpflichtungen eine weitere Sorgepflicht eingeführt, die zu einer Erhöhung der Sicherheitsreserven führen wird.

Im Wahlprogramm der FDP zur vergangenen Bundestagswahl haben die Delegierten folgendes beschlossen: „Wir brauchen die Kernenergie als Übergangstechnologie, bis erneuerbare Energien in ausreichendem Umfang grundlastfähigen Strom erzeugen können oder die CO2-Abscheidung und -Einlagerung für Kohlekraftwerke im großtechnischen Maßstab zur Verfügung steht. Die Laufzeiten sicherer Kernkraftwerke müssen daher in diesem Sinne verlängert werden. (…) Die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke muss auch weiterhin auf höchstem Niveau sichergestellt und fortentwickelt werden. Dies gilt insbesondere auch für das Sicherheitsmanagement und die Sicherheitskultur in den Anlagen.“ Auf Basis dieses Wahlprogramms haben über 6,3 Millionen Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl 2009 FDP gewählt.

Die begrenzte Laufzeitverlängerung für sichere Kernkraftwerke ist kein Selbstzweck. Es geht um die Erreichung der energiepolitischen Ziele, d.h. eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Stromversorgung. In einem Energiemix, der die genannten Ziele erreicht, benötigen wir mittelfristig auch noch die Kernenergie. Deshalb sprechen wir von der Kernenergie als Übergangs- oder Brückentechnologie.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunkhorst