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Angelika Brunkhorst
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Frage von Christopher B. •

Frage an Angelika Brunkhorst von Christopher B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Brunkhorst,
ich habe zwei Fragen zum Thema Kernenergie:

Herr Lammert hat sich in der FAZ geäußert, das soeben verabschiedete Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke entspräche "nicht [seinen] [...] Anforderungen an ordentliche Gesetzgebungsarbeit."
Was ist Ihre Meinung zu dieser Aussage?

Offensichtlich gab es schwerwiegende Mängel im Zusammenhang mit dem Betrieb des Test-Endlagers für hochradioaktive Abfälle "Asse II". Was sind Ihrer Ansicht nach dabei die schwerwiegensten (politischen) Probleme und wie soll sichergestellt werden, dass sich derartige Mängel bei einem zukünftigen Endlager nicht wiederholen? Betrachtet man die Halbwertszeiten der einzulagernden Radionuklide, muss hier schließlich nicht nur für ein paar Jahre die Sicherheit garantiert werden. Die Toleranz für Fehler ist dementsprechend gering.

Mit freundlichen Grüßen,

Christopher Borgmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Borgmann,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Beratungsverfahren über die Novellen des Atomgesetzes und zur Asse.

Die Einschätzung des Bundestagspräsident Norbert Lammert hinsichtlich der parlamentarischen Beratungen zu den Atomgesetznovellen teile ich nicht. es gab ausreichend Möglichkeiten zur parlamentarischen Beratung.

Die erste Lesung des elften und zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes erfolgte in der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 1. Oktober 2010. Die Gesetzentwurfe wurden zur weiteren Beratung u.a. in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit verwiesen.

Am 22. Oktober 2010 fand von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu den beiden Gesetzentwürfen statt. Die Tagesordnung und Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie über folgenden Link: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/__ffentliche_Anh__rung_-_Atomgesetz/index.html .

Im Anschluss am gleichen Tag fand übrigens von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr eine Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zum Energiekonzept statt: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a09/anhoerungen/05_Oeffentliche_Anhoerung/Tagesordnung/to_26_211010_oeff_Anh_.pdf

Die Ausschuss-Beratungen zu den beiden Atomgesetz-Novellen waren für vergangenen Montag, 16.00 bis 18.00 Uhr (inhaltliche Debatte) und für den vergangenen Dienstag ab 18.00 Uhr (für die Abstimmungen) vorgesehen. Die Sitzungen fanden auch statt. Allerdings war eine sachliche Auseinandersetzung schwierig, da die Vertreter der Oppositionsparteien bereits am Montag eine Geschäftsordnungsdebatte vom Zaun brachen. Wenn aber für eine Ausschuss-Sitzung zwei Stunden vereinbart sind und davon eineinhalb Stunden auf Bestreben der Opposition über Geschäftsordnungsfragen diskutiert wird, bleibt für den Austausch von Argumenten naturgemäß wenig Zeit. Insofern ist die Kritik der Opposition scheinheilig. In der Sitzung am Dienstag versuchten die Vertreter der Opposition wiederum die Verabschiedung der AtG-Novellen zu verhindern. Sie versuchten dies über massenhafte Geschäftsordnungsanträge und Unmengen an Änderungsanträgen (beispielsweise gab es Anträge zu jedem einzelnen Kernkraftwerk) sowie von persönlichen Erklärungen zu erreichen.

Bis zu einem gewissen Grade kann ich die Oppositionsfraktionen verstehen, wenn sie ihre Ablehnung auch deutlich artikulieren wollen und dafür auch die Regeln der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages instrumentalisieren. Das konkrete Vorgehen in den Ausschuss-Sitzungen war jedoch inakzeptabel. Insoweit stimme ich Bundestagspräsident Lammert zu, wenn er ebenfalls in der FAZ erklärt, die Koalition beklage sich zu Recht wegen der Versuche der Opposition, Abstimmungen verhindern zu wollen. Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht im Falle seiner Anrufung das Vorgehen der Opposition als rechtsmissbräuchlich einstufen wird.

Nach Abschluss der Ausschuss-Beratungen erfolgte die zweite und dritte Lesung der Atomgesetznovellen schließlich am vergangenen Donnerstag, 28. Oktober 2010. Diese energiepolitische Debatte dauerte über sechs Stunden. Die Debattenzeit betrug insgesamt, d.h. inklusive der Geschäftsordnungsdebatte, 6 Stunden und 52 Minuten.

Angesichts des Vorlaufs und der öffentlichen Debatte über die geplanten Gesetzesänderungen, kann ich nicht erkennen, dass rund vier Wochen parlamentarische Beratungen keine ordentliche Gesetzgebung wären.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Asse wurde nie als Endlager für hochradioaktive Abfälle genutzt. Wie Sie der Pressemitteilung vom 28. Oktober entnehmen können, die auf der Website http://www.endlager-asse.de veröffentlicht ist, hat sich der Verdacht, neben den bekannten schwach- und mittelradioaktiven Abfällen lagerten auch hochradioaktive Stoffe in der Schachtanlage Asse, nicht bestätigt.

Häufig werden die Asse und das Erkundungsbergwerk in Gorleben in einem Atemzug genannt, nach dem Motto: "Das Wirtsgestein (Salz) ist gleich, bei der Asse gibt es Wassereinbrüche, deshalb kann Gorleben nicht geeignet sein." Der Vergleich hinkt jedoch. Die Vorfälle in der Asse sprechen nicht gegen Gorleben.

Lesenswert ist dazu die Rubrik „Was ist die Asse?/Das Bergwerk“ auf der oben genannten Website. Dort heißt es: „Als ehemaliges Salzbergwerk war die Asse nicht von Anfang an als Versuchsendlager für radioaktive Abfälle geplant. Ursprüngliches Ziel war, die Salzvorkommen in der Asse möglichst effektiv auszunutzen. Dabei entstanden Abbaukammern, die bis an den äußersten Rand der Salzschicht reichen.“

Im Gegensatz zur Asse (einem ehemaligen Gewinnungsbergwerk, s.o.) ist im Salzstock in Gorleben kein Salz abgebaut worden. Am Standort in Gorleben gibt es nur ein Erkundungsbergwerk, das selbstverständlich von Anfang an so gebaut wurde, dass die Einlagerung – sollte die Erkundung mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden - möglich sein wird. Sollten die Erkundungsarbeiten am Standortes Gorleben mit einer positiven Eignungsaussage abgeschlossen werden, so würden auch die Einlagerungsbereiche entsprechend gebaut (bergmännisch: aufgefahren) werden.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunkhorst