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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Angelika Brunkhorst von Wolfgang S. bezüglich Gesundheit

Die embryonale Stammzellenforschung wird von vielen Menschen als Möglichkeit angesehen, zukünftig Krankheiten zu behandeln oder sogar zu heilen. Würden Sie im Deutschen Bundestag einer Liberalisierung der Stammzellenforschung befürworten oder unterstützen Sie die bisherige Gesetzeslage?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Scheide,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich leider erst jetzt beantworten kann. Für die Verzögerung möchte ich mich entschuldigen.

Gerade die Forschung an embryonalen Stammzellen hat immer wieder zu ethisch-moralischen Grundsatzdiskussionen geführt. Hierbei gilt es abzuwägen zwischen dem Recht des ungeborenen Lebens und dem Recht der Kranken darauf, dass alles getan wird, um Therapien oder Heilmittel gegen ihre Krankheit zu finden. Die "Ethik des Heilens" steht damit gegen das Lebensrecht von Embryonen. Liberale Forschungspolitik ist der Erkenntnis und dem Nutzen für die Menschen verpflichtet.

Die FDP setzt sich seit Jahren für die Forschung an embryonalen Stammzellen ein, die bei der künstlichen Befruchtung überzählig bleiben. Es gibt einige Embryonen und eine große Anzahl sog. Vorkernstadien, die nicht (mehr) in den Mutterleib eingepflanzt werden können, weil die Frau beispielsweise erkrankt ist oder aus anderen Gründen eine Einpflanzung unmöglich ist. Diese Zellen werden gegenwärtig auf unbestimmte Zeit tiefgefroren. Ihre Entwicklung wird gestoppt. Da sie aber laut Embryonenschutzgesetz nur zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwandet werden dürfen, umgeht man das Problem durch die faktisch unbegrenzte Kryokonservierung. Wir halten dies für einen falschen Weg. An diesen Zellen soll zur Entwicklung von Therapien gegen schwere genetisch bedingte Krankheiten geforscht werden dürfen. Ziel ist es, zu verstehen, wie Zellen programmiert und reprogrammiert werden. So könnten beispielsweise aus embryonalen Stammzellen Zellen für zerstörte Herzmuskel, Blut-, Leber- oder Nierenzellen gebildet werden. Die Forschung an überzähligen embryonalen Stammzellen soll an wenigen, speziell lizenzierten Forschungseinrichtungen durchgeführt werden und nur für hochrangige Forschungsziele zugelassen werden. Dazu muss das Embryonenschutzgesetz von 1990 geändert werden.

Das unter rot-grüner Federführung verabschiedete Stammzellimportgesetz verbietet jedoch den Import embryonaler Stammzellen. Ausnahmen kann es unter bestimmten Voraussetzungen geben, aber nur für Zelllinien, die vor dem 1.1.2002 gewonnen wurden. Bisher sind zehn Forschungsvorhaben genehmigt worden. Diese Zellen entsprechen nicht mehr den internationalen Qualitätsansprüchen und können ausschließlich für die Grundlagenforschung eingesetzt werden Sie sind durch tierische Zellen, auf denen sie gezüchtet wurden, kontaminiert sind. Solche Zelllinien sind für die Therapie nicht geeignet, was auch von Wissenschaftlern immer wieder bestätigt wird. Wir wollen deshalb den Stichtag abschaffen und den Zugang zu neuen Zelllinien ermöglichen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben wir in den Bundestag eingebracht.

Bei weiteren Fragen können Sie mich gern direkt kontaktieren unter angelika.brunkhorst@bundestag.de. Gern vermittle ich auch den Kontakt zu den Forschungspolitikern unserer Fraktion.

Angelika Brunkhorst